Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 31 Aufnahmevoraussetzungen
Stand: 26.08.2026
Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist
1. ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG und
2. Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten.