Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 26 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
Stand: 26.08.2026
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 972,5 Stunden. Davon werden
1. 515 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
2. 257,5 Stunden als Selbststudium und
3. 200 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Modulen 1.2 bis 1.6 nach Anlage 1 und aus den Modulen nach Anlage 2. Die praktische Weiterbildung im Modul 2.4 nach Anlage 2 soll in mindestens 2 unterschiedlichen Stationen oder Einheiten absolviert werden.