Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
SächsGfbWBVO§ 87 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
Stand: 26.08.2026
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 1 970 Stunden. Davon werden
1. 460 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
2. 230 Stunden als Selbststudium und
3. 1 280 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus der Anlage 22.