Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd

GebOLandw

Anlage 2 (zu § 1)

Stand: 04.09.2026

Brandenburg2 Fassungen

Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd

Inhaltsübersicht (Überschrift in Kurzform)

1

Ökologischer Landbau

1.1

Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1; L 270 vom 29.10.2018, S. 37; L 305 vom 26.11.2019, S. 59; L 37 vom 10.2.2020, S. 26; L 324 vom 6.10.2020, S. 65; L 439 vom 29.12.2020, S. 32; L 7 vom 11.1.2021, S. 53; L 204 vom 10.6.2021, S. 47; L 318 vom 9.9.2021, S. 5), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/405 vom 13. Dezember 2024 (ABl. L, 405/2024, 26.2.2025) geändert worden ist.

1.2

Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2021/2306 der Kommission vom 21. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die amtlichen Kontrollen von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen sowie über die Kontrollbescheinigung (ABl. L 461 vom 27.12.2021, S. 13; L 68 vom 3.3.2022, S. 21; L 140 vom 19.5.2022, S. 61), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2975 vom 25. September 2024 (ABl. L, 2975/2024, 29.11.2024) geändert worden ist.

1.3

Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

2

Tierzucht und -haltung

2.1

Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen

2.2

Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen

2.3

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation

2.4

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

2.5

Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden

2.6

Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung oder Embryotransfer

2.7

Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

2.8

Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

3

Pflanzenschutz

3.1

Prüfung von Pflanzenschutzmitteln

3.2

Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern

3.3

Warndienst

3.4

Sachkunde im Pflanzenschutz

3.5

Pflanzenschutztechnik

3.6

Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.7

Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.8

Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken

3.9

Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)

4

Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik

4.1

nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)

4.2

nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)

4.3

phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser

5

Waldrechtliche Angelegenheiten

5.1

Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten

5.2

Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

5.3

Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

5.4

Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

5.5

Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

5.6

Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen

6

Jagdrechtliche Angelegenheiten

6.1

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)

6.2

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)

6.3

sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen

6.4

aufgehoben

6.5

aufgehoben

7

Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

7.1

Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte

7.2

Erteilung schriftlicher Auskünfte

7.3

Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten

7.4

Gewährung von Akteneinsicht

7.5

Auslagen

8

Weinrechtliche Angelegenheiten

8.1

Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer

8.2

aufgehoben

9

Öffentliche Bestellung von Probenehmern

9.1

Antragsgebühr

9.2

Bestellungsgebühr

9.3

Wiederbestellung früherer Sachverständiger

9.4

Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet

9.5

Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer

9.6

Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer

10

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

10.1

Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)

10.2

Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

10.3

Fortbildungsprüfungen

10.4

Wiederholung von Prüfungen

10.5

Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG

10.6

Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)

10.7

Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach den §§ 50b und 50c BBiG

10.8

Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz nach § 50d BBiG

10.9

Fertigung von Zeugniszweitschriften mit Abschlüssen vor dem Jahr 2015

10.10

Registrierung von Berufsausbildungsverträgen, die nach dem 1.1.2027 in Papierform eingereicht werden

11

Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)

11.1

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.2

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.3

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz

11.4

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 19)

12

Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)

12.1

Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG

12.2

Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG

13

Fischerei

13.1

Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)

13.2

Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

13.3

Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung

14

Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

14.1

Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG

14.2

Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)

15

Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)

15.1

Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG

15.2

Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG

15.3

Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)

15.4

Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

15.5

Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

15.6

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV

15.7

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV

15.8

Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV

15.9

Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV

15.10

Bearbeitung von Anzeigen zum Inverkehrbringen zu Forschungs- und Versuchszwecken nach § 4 Absatz 4 und 5 DüMV

15.11

weggefallen

16

Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)

16.1

Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891

16.2

Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011

16.3

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.4

gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse

16.5

gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter

16.6

gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrolle

16.7

Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung

16.8

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)

16.9

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.10

Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)

17

Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)

18

Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften

Gebührentarif

Tarifstelle

Gegenstand

Gebühr (EUR)

1

Ökologischer Landbau

1.1

Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

1.1.1

Feststellung von Verstößen und daraus folgende Anordnungen nach Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 42

64 bis 2 000

1.1.2

Genehmigung des Einsatzes von Umstellungs- und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial (ausgenommen Sämlinge) in ökologischen/biologischen Produktionseinheiten gemäß Anhang II Teil I Pkt. 1.8.5.1

64 bis 500

1.1.3

Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Tieren (Rinder, Pferde, Geweihträger, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, Bienen, Geflügel) in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.1 bis 1.3.4.4

64 bis 500

1.1.4

Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Zuchttieren (nichtökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturzuchttiere, Zuchttiere, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN stehen, wild gefangene Zuchttierarten) in einer ökologischen/biologischen Aquakultur-Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 3.1.2.1 Buchstabe d

64 bis 500

1.1.5

Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischer/biologischer Muschelsaat aus Wildbeständen in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil III Pkt. 3.2.1 Buchstabe d

64 bis 500

1.1.6

Genehmigung von Eingriffen bei Tieren nach Anhang II Teil IV Pkt. 1.7.8

64 bis 500

1.1.7

Genehmigung der Anbindehaltung in Betrieben (mit höchstens 50 Tieren) nach Anhang II Teil II Pkt. 1.7.5

64 bis 500

1.1.8

Verlängerung des Umstellungszeitraums von Flächen nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.2 und 1.7.3

64 bis 500

1.1.9

Verkürzung des Umstellungszeitraums von Flächen gemäß der Erwägungsgründe Nr. 21 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 3

64 bis 500

1.1.10

Genehmigung zur Behandlung der ökologischen/biologischen Flächen mit einem unzulässigen Erzeugnis oder Stoff zu wissenschaftlichen Zwecken nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.3 Buchstabe b

64 bis 500

1.1.11

Genehmigung zur Verwendung von Saat- oder Pflanzgut nach Anhang II Teil 1 Pkt. 1.8.5.1

64 bis 500

1.1.12

Prüfaufträge und Genehmigungen gemäß der Richtlinien und Leitlinien für zusätzliche behördliche Kontrollen von Produkten von der Kommission/Kommissionsdienststelle genannten Länder in der jeweils geltenden Fassung

64 bis 500

1.2

Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2021/2306 der Kommission vom 21. Oktober 2021 zur

Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die amtlichen Kontrollen von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen sowie über die Kontrollbescheinigung

1.2.1

Dokumentenkontrolle bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306

38 bis 152

1.2.2

Nämlichkeitskontrolle bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306

38 bis 152

1.2.3

Warenuntersuchung bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306

Umlage der tatsächlichen Kosten, die für die Warenuntersuchung in Rechnung gestellt werden

2

Tierzucht und -haltung

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/1012 des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial in Verbindung mit dem Tierzuchtgesetz (TierZG)

2.1

Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen

2.1.1

Anerkennung eines Zuchtverbandes nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 600

2.1.2

Anerkennung eines Zuchtunternehmens nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 2 600

2.1.3

Entfristung oder Verlängerung einer befristeten Anerkennung eines Zuchtverbandes oder eines Zuchtunternehmens nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 400

2.1.4

Zustimmung zur Änderung der Angaben und Anforderungen nach § 4 Absatz 4 TierZG in Verbindung mit Anhang I Teil I der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 100

2.2

Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/1012

2.2.1

Genehmigung von Zuchtprogrammen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 600

2.2.2

Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 100

2.2.3

Entfristung der Genehmigung eines Zuchtprogrammes nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 400

2.3

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation

2.3.1

Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation nach § 18 TierZG

2.3.1.1

für Rinder, Schweine und Pferde

500 bis 1 600

2.3.1.2

für Schafe und Ziegen

100 bis 300

2.3.2

Erteilung der Erlaubnis zur Gewinnung von Samen außerhalb einer Besamungsstation nach § 14 Absatz 3 Satz 3 TierZG

2.3.2.1

für Rinder, Schweine und Pferde

150 bis 450

2.3.2.2

für Schafe und Ziegen

50

2.4

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

2.4.1

Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit nach § 18 TierZG

150 bis 550

2.5

Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden

2.5.1

Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG

100 bis 300

2.5.2

Erlaubniserteilung zur Durchführung von Lehrgängen nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG

50 bis 100

2.6

Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 15 Absatz 2 und für Embryotransfer nach § 17 Absatz 1 TierZG

2.6.1

für Besamungsbeauftragte

10

2.6.2

für Eigenbestandsbesamer oder Embryonentransferberechtigung

5

2.7

Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

50

2.8

Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

2.8.1

Erteilung einer Erlaubnis als Buchmacher nach § 2 Absatz 1 RennwLottG

100 bis 600, für ein Jahr

mindestens 100

2.8.2

Erteilung einer Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen

30 bis 300, für ein Jahr

mindestens 30

2.8.3

Ausfertigung einer Zulassungsurkunde innerhalb des Zeitraums, auf den sich die Erlaubnis erstreckt

30

2.8.4

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators, je Renntag

20

2.8.5

Erteilung der Erlaubnis zur Annahme von Wetten für Rennen außerhalb der Rennbahn durch den Rennverein

25 bis 200

2.8.6

Änderung oder Ergänzung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators

20 bis 100

3

Pflanzenschutz

3.1

Prüfung von Pflanzenschutzmitteln

3.1.1

Mittel für den Ackerbau

3.1.1.1

Fungizide

3.1.1.1.1

Saatgutbehandlungsmittel

3.1.1.1.1.1

im Freiland gegen

3.1.1.1.1.1.1

Brandkrankheiten an Getreide

1 540

3.1.1.1.1.1.2

Streifenkrankheit an Getreide

1 540

3.1.1.1.1.1.3

Typhula-Fäule an Getreide

1 540

3.1.1.1.1.1.4

Schwarzbeinigkeit an Getreide

2 100

3.1.1.1.1.1.5

sonstige Pilzkrankheiten an Getreide (Frühbefall)

1 680

3.1.1.1.1.1.6

Auflaufkrankheiten, insbesondere Rhizoctonia solani an Kartoffeln

2 590

3.1.1.1.1.2

im Gewächshaus gegen

3.1.1.1.1.2.1

Fusarium nivale, Fusarium culmorum, Septoria nodorum an Getreide

1 120

3.1.1.1.1.2.2

Auflaufkrankheiten bei Rüben, Raps, Mais, Leguminosen

1 120

3.1.1.1.1.3

Prüfung von Saatgutbehandlungsmitteln

3.1.1.1.1.3.1

Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft ohne Lagerung

630

3.1.1.1.1.3.2

Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft mit Lagerung

1 260

3.1.1.1.1.3.3

künstliche Infektion von Krankheiten an Getreide

560

3.1.1.1.2

Spritzmittel gegen

3.1.1.1.2.1

Halmbasiserkrankungen an Getreide

1 960

3.1.1.1.2.2

Blattkrankheiten und Ährenkrankheiten an Getreide

1 680

3.1.1.1.2.3

Echten Mehltau, Rostkrankheiten, Cercospora, Ramularia an Rüben

1 680

3.1.1.1.2.4

Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen)

2 590

3.1.1.1.2.5

Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen), gesonderte Pflanzung

3 710

3.1.1.1.2.6

Krankheiten an Raps (Phoma, Alternaria, Sclerotinia)

1 960

3.1.1.1.2.7

Botrytis Ascochyta an Leguminosen

1 540

3.1.1.1.2.8

Krankheiten an Sonnenblumen

1 540

3.1.1.1.2.9

Krankheiten an Mais

1 820

3.1.1.2

Insektizide

3.1.1.2.1

Saatgutbehandlungsmittel

1 540

3.1.1.2.2

Spritzmittel

3.1.1.2.2.1

in Hackfrüchten gegen

3.1.1.2.2.1.1

beißende Insekten

1 680

3.1.1.2.2.1.2

saugende Insekten

2 800

3.1.1.2.2.1.3

Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Kartoffeln einschließlich Gesundheitsprüfung auf zwei Virusarten

5 950

3.1.1.2.2.1.4

Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Rüben

2 800

3.1.1.2.2.1.5

Moosknopfkäfer

2 800

3.1.1.2.2.1.6

Rübenfliege

1 750

3.1.1.2.2.1.7

Rübenblattwanze

1 890

3.1.1.2.2.1.8

Collembolen

1 890

3.1.1.2.2.1.9

Drahtwurm

3 500

3.1.1.2.2.2

im Mais und Getreide gegen

3.1.1.2.2.2.1

beißende Insekten

2 100

3.1.1.2.2.2.2

saugende Insekten

2 800

3.1.1.2.2.2.3

Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen

3 150

3.1.1.2.2.2.4

Weizengallmücke

3 780

3.1.1.2.2.2.5

Brachfliege

3 500

3.1.1.2.2.2.6

Drahtwurm in Getreide und Mais

3 500

3.1.1.2.2.2.7

Maiszünsler

2 730

3.1.1.2.2.2.8

Fritfliege

2 380

3.1.1.2.2.2.9

Tipula-Larven an Mais

2 380

3.1.1.2.2.3

in Ölpflanzen und Faserpflanzen gegen

3.1.1.2.2.3.1

Rapserdfloh

4 550

3.1.1.2.2.3.2

andere Erdfloharten

1 680

3.1.1.2.2.3.3

Rapsglanzkäfer

2 870

3.1.1.2.2.3.4

Stängelschädlinge am Raps

3 080

3.1.1.2.2.3.5

Schotenschädlinge am Raps

3 150

3.1.1.2.2.3.6

Rübsenblattwespe, Kohlmotte und Gammaeule

2 380

3.1.1.2.2.3.7

Kleine Kohlfliege an Raps

2 380

3.1.1.2.2.3.8

Blattläuse

2 800

3.1.1.2.2.4

in Leguminosen gegen

3.1.1.2.2.4.1

saugende Insekten

2 800

3.1.1.2.2.4.2

Blattrandkäfer

2 100

3.1.1.2.2.4.3

Erbsenwickler an Erbsen

2 800

3.1.1.3

Herbizide in

3.1.1.3.1

Getreide und Mais

1 470

3.1.1.3.2

Kartoffeln

1 470

3.1.1.3.3

Futter- und Zuckerrüben

1 820

3.1.1.3.4

Ölpflanzen und Faserpflanzen

1 470

3.1.1.3.5

Körnerleguminosen

1 470

3.1.1.3.6

Feldfutterpflanzen einschließlich Gräsern zur Futternutzung bzw. zum Samenbau

1 610

3.1.1.3.7

Unkrautbekämpfung zwischen Anbauperioden von Kulturen

2 100

3.1.1.3.8

Herbizide gegen spezielle Schadpflanzen

1 610

3.1.1.4

Wachstumsregler zur

3.1.1.4.1

Ertragsbeeinflussung bei

3.1.1.4.1.1

Getreide und Ölfrüchten

1 540

3.1.1.4.1.2

Mais

2 310

3.1.1.4.1.3

Rüben und anderen Blattfrüchten

2 310

3.1.1.4.2

Halmfestigung im

3.1.1.4.2.1

Getreide

1 540

3.1.1.4.2.2

Mais

1 540

3.1.1.4.2.3

Sonnenblumen

1 540

3.1.1.4.2.4

Raps, einschließlich der Beeinflussung des Pflanzenaufbaus

1 540

3.1.1.4.3

Wuchshemmung von Gräsern

1 400

3.1.1.4.4

Krautabtötung von Kartoffeln zur Verhinderung der Virusabwanderung einschließlich Gesundheitsprüfung

3 500

3.1.1.4.5

Krautabtötung bei Kartoffeln ohne Knollenbonitur

1 470

3.1.1.4.6

Ernteerleichterung einschließlich Unkrautbekämpfung

2 940

3.1.1.4.7

Keimhemmung bei Kartoffeln

1 540

3.1.1.4.8

Brechung der Keimruhe bei Kartoffeln

1 470

3.1.1.4.9

Entblätterung im Samenbau

1 400

3.1.1.4.10

Abreifebeschleunigung in Ölfrüchten und Leguminosen

1 470

3.1.2

Mittel für das Grünland

3.1.2.1

Insektizide gegen Tipula-Larven und andere Bodeninsekten

4 900

3.1.2.2

Herbizide

1 890

3.1.2.3

Herbizide zur Grünlanderneuerung

2 100

3.1.3

Mittel für den Gemüsebau

3.1.3.1

Fungizide gegen

3.1.3.1.1

Auflaufkrankheiten bei Gemüsesaatgut

1 330

3.1.3.1.2

sonstige Schadpilze, max. fünf Behandlungen bzw. Bonituren

2 450

3.1.3.2

Insektizide gegen

3.1.3.2.1

beißende und saugende Insekten

2 800

3.1.3.2.2

bodenbürtige Insekten

2 170

3.1.3.2.3

Thripse an Freilandkulturen

3 500

3.1.3.3

Akarizide

3 360

3.1.3.4

Herbizide

1 820

3.1.3.5

Mittel in Champignonkulturen

3 150

3.1.4

Mittel für den Obstbau

3.1.4.1

Fungizide gegen

3.1.4.1.1

Kragenfäule an Apfel, Obstbaumkrebs und andere Rindenerkrankungen (zweijährige Prüfung)

3 080

3.1.4.1.2

Schorf an Kernobst

3 710

3.1.4.1.3

Echten Mehltau an Kernobst

3 080

3.1.4.1.4

Echten Mehltau an Beerenobst

2 170

3.1.4.1.5

Rostpilze an Kernobst

2 590

3.1.4.1.6

Rostpilze an Steinobst

2 170

3.1.4.1.7

Kräuselkrankheit am Pfirsich

2 170

3.1.4.1.8

Monilinia laxa, Monilinia fructigena und Sprühfleckenkrankheit an Kirsche

2 170

3.1.4.1.9

Botrytis an Erdbeeren

2 590

3.1.4.1.10

Lederfäule und Rhizomfäule an Erdbeeren

2 660

3.1.4.1.11

Lagerfäule und Lagerschorf

3 080

3.1.4.1.12

sonstige Pilzkrankheiten an Kernobst

2 590

3.1.4.1.13

sonstige Pilzkrankheiten an Steinobst und Beerenobst

2 170

3.1.4.2

Insektizide gegen

3.1.4.2.1

beißende und saugende Insekten

1 820

3.1.4.2.1.1

beißende und saugende Insekten in einer Prüfung

2 310

3.1.4.2.2

Blutläuse

1 890

3.1.4.2.3

Schildläuse

3.1.4.2.3.1

San-Jose-Schildlaus (Sommerspritzung, Winterspritzung oder Austriebspritzung)

2 170

3.1.4.2.3.2

andere Schildlausarten

1 890

3.1.4.2.4

Birnenblattsauger

1 960

3.1.4.2.5

Apfelwickler und Pflaumenwickler

1 890

3.1.4.2.6

Schalenwickler

1 820

3.1.4.2.7

biotechnische Verfahren gegen Wickler

3 500

3.1.4.2.8

Sägewespen

1 820

3.1.4.2.9

Kirschfruchtfliege

2 170

3.1.4.2.10

überwinternde Stadien (Winterspritzung oder Austriebsspritzung)

1 960

3.1.4.3

Akarizide

3.1.4.3.1

während der Vegetationszeit

2 310

3.1.4.3.2

gegen überwinternde Stadien

2 030

3.1.4.3.3

gegen Spinnmilben in Beerenobst

2 310

3.1.4.4

Herbizide

3.1.4.4.1

unter Obstbäumen, Obststräuchern und in Baumschulen

1 540

3.1.4.4.2

in Erdbeeren

1 750

3.1.5

Mittel für den Zierpflanzenbau

3.1.5.1

Fungizide gegen Pilzkrankheiten an Zierpflanzen und Zierrasen einschließlich Auflaufkrankheiten

3.1.5.1.1

bis zu drei Behandlungen

1 750

3.1.5.1.2

je weitere Behandlung

420

3.1.5.2

Insektizide gegen

3.1.5.2.1

beißende und saugende Insekten (max. drei Behandlungen)

2 100

3.1.5.2.2

bodenbürtige Insekten

3 500

3.1.5.3

Akarizide gegen

3.1.5.3.1

Spinnmilben

2 100

3.1.5.3.2

Weichhautmilben

2 450

3.1.5.4

Herbizide

3.1.5.4.1

in Ziergehölzanlagen und Ziergehölzbaumschulen

1 820

3.1.5.4.2

in sonstigen Zierpflanzen und Zierrasen

1 680

3.1.5.4.3

gegen Moos und Algen

1 680

3.1.5.5

Wachstumsregler

3.1.5.5.1

zum Stauchen

3 220

3.1.5.5.2

zum Stutzen

2 870

3.1.5.5.3

zur Bewurzelung

1 680

3.1.5.5.4

zur Beeinflussung der Blüte

1 820

3.1.5.5.5

zur Wuchshemmung von Intensivrasen

2 800

3.1.5.5.6

zur Entblätterung in der Baumschule

1 540

3.1.6

Mittel für Sonderkulturen

3.1.6.1

in Tabak

3.1.6.1.1

Fungizide gegen

3.1.6.1.1.1

Blauschimmel im Saatbeet

1 610

3.1.6.1.1.2

Blauschimmel im Freiland

2 660

3.1.6.1.1.3

Sclerotina spp.

1 190

3.1.6.1.2

Herbizide

1 470

3.1.6.1.3

Hemmung von Geiztrieben

3 080

3.1.7

Mittel für den Vorratsschutz

3.1.7.1

Fungizide gegen

3.1.7.1.1

Lagerschäden bei Dauerkohl

1 820

3.1.7.1.2

Lagerfäule bei Kartoffeln

2 590

3.1.7.2

Insektizide

3.1.7.2.1

Spritzmittel

3.1.7.2.1.1

Laborprüfung

4 620

3.1.7.2.1.2

in leeren Räumen

1 750

3.1.7.2.1.3

in belegten Räumen (in Vorratsgütern mit Feststellung der Dauerwirkung Zuschlag von 50 Prozent)

2 310

3.1.7.2.2

Begasungsmittel

3.1.7.2.2.1

in leeren Räumen

2 940

3.1.7.2.2.2

in belegten Räumen

3 500

3.1.7.2.2.3

in Vorratsgütern

3 500

3.1.7.3

Rodentizide (Versuche im Biotop)

2 730

3.1.8

Mittel für den Forstbereich

3.1.8.1

Fungizide gegen

3.1.8.1.1

Kiefernschütte

2 100

3.1.8.1.2

Eichenmehltau

1 190

3.1.8.1.3

Bläuepilze

2 100

3.1.8.1.4

Buchenstocken

2 100

3.1.8.2

Insektizide gegen

3.1.8.2.1

beißende Insekten

3.1.8.2.1.1

blatt- und nadelfressende Käfer

2 450

3.1.8.2.1.2

Rüsselkäfer (zur vorbeugenden Behandlung)

2 450

3.1.8.2.1.3

rindenbrütende Insekten und Nutzholzborkenkäfer

3.1.8.2.1.3.1

vorbeugend

2 940

3.1.8.2.1.3.2

kurativ

3 360

3.1.8.2.1.4

Schmetterlingsraupen

3 920

3.1.8.2.2

saugende Insekten

3 920

3.1.8.3

Akarizide

3 920

3.1.8.4

Rodentizide gegen

3.1.8.4.1

Erdmaus

3 640

3.1.8.4.2

Rötelmaus

3 080

3.1.8.4.3

Schermaus

5 600

3.1.8.5

Repellents gegen Winterwildverbiss, Sommerwildverbiss, Schälschäden, Fegeschäden, Hasenschäden und Kaninchenschäden

2 170 bis 7 840

3.1.8.6

Herbizide gegen

3.1.8.6.1

Gräser

1 820

3.1.8.6.2

Gräser und Unkräuter

2 310

3.1.8.6.3

Unkräuter und Holzgewächse

3 010

3.1.8.6.4

Adlerfarn in Saatbeeten und Verschulbeeten, Kulturen, je Baumart

2 170 bis 2 660

3.1.8.7

Mittel zum Wundverschluss

3.1.8.7.1

je Baumart ein Behandlungstermin

3 640

3.1.8.7.2

bei zwei Behandlungsterminen

5 460

3.1.9

Mittel für allgemeine Einsätze

3.1.9.1

Bakterizide gegen Feuerbrand

5 180

3.1.9.2

Insektizide gegen

3.1.9.2.1

Engerlinge und Drahtwürmer

3 500

3.1.9.2.2

Larven des Dickmaulrüßlers

3 500

3.1.9.2.3

Erdraupen

1 680

3.1.9.2.4

Maulwurfsgrillen

1 400

3.1.9.2.5

Ameisen

1 050

3.1.9.3

Nematizide gegen

3.1.9.3.1

gallenbildene Wurzelnematoden im Feldversuch

10 850

3.1.9.3.2

zystenbildende Wurzelnematoden im Feldversuch

5 250

3.1.9.3.3

zystenbildende und gallenbildende Wurzelnematoden im Gefäßversuch

3 990

3.1.9.3.4

wandernde Wurzelnematoden (bei zusätzlich erforderlichen Untersuchungen in größeren Bodentiefen Zuschlag von 50 Prozent)

3 570

3.1.9.3.5

Blattälchen

2 170

3.1.9.3.6

Stängelälchen/Rübenkopfälchen

3 570

3.1.9.4

Molluskizide

3.1.9.4.1

in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (im Kasten)

4 690

3.1.9.4.2

in Ackerbaukulturen (im Kasten)

4 690

3.1.9.4.3

in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (natürlicher Befall)

2 380

3.1.9.4.4

in Ackerbaukulturen (natürlicher Befall)

2 380

3.1.9.5

Rodentizide gegen Feldmaus (Versuch im Biotop)

2 730

3.1.9.6

Repellents

3.1.9.6.1

zur Wildabwehr

1 400

3.1.9.6.2

zur Vogelabwehr

1 750

3.1.9.6.3

Saatgutbehandlungsmittel

1 820

3.1.9.7

Herbizide

3.1.9.7.1

auf Wegen und Plätzen mit Baumbewuchs

1 680

3.1.9.7.2

auf Nichtkulturland

1 330

3.1.9.7.3

in Windschutzanlagen

1 820

3.1.9.7.4

gegen Holzgewächse

1 820

3.1.9.7.5

auf Gleisanlagen

3.1.9.7.5.1

Großparzellen, Ausbringung mit schienengebundenen Geräten

2 590

3.1.9.7.5.2

Kleinparzellen

1 190

3.1.9.8

Wachstumsregler

3.1.9.8.1

zur Bewurzelung von Pflanzenstecklingen

1 120

3.1.9.8.2

zur Wuchshemmung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen (z. B. Straßenränder, Böschungen, Spielwiesen)

1 890

3.1.9.9

Mittel zur Veredlung und zum Wundverschluss

3.1.9.9.1

Mittel zur Veredlung

1 540

3.1.9.9.2

Mittel zur Wundbehandlung

980

3.1.9.9.3

Mittel zur Wundbehandlung mit fungizider Wirkung

2 870

3.1.10

Verträglichkeitsprüfungen (Pflanzgutkosten werden gesondert berechnet)

3.1.10.1

im Ackerbau

100 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung

3.1.10.2

im Gemüsebau

75 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung

3.1.10.3

im Obstbau

2 030

3.1.10.4

im Zierpflanzenbau

3.1.10.4.1

eine Behandlung

3.1.10.4.1.1

eine Art bis zehn Arten bzw. Sorten

770

3.1.10.4.1.2

elf bis zwanzig Arten bzw. Sorten

980

3.1.10.4.1.3

je weitere Behandlung

420

3.1.10.5

an Tabak

770

3.1.11

Ertragsfeststellungen in Verbindung mit der Prüfung der biologischen Wirkung

3.1.11.1

Getreide

420

3.1.11.2

Raps

490

3.1.11.3

Sonnenblumen

630

3.1.11.4

Mais

3.1.11.4.1

Körnermais

490

3.1.11.4.2

Silomais

630

3.1.11.5

Rüben

980

3.1.11.6

Kartoffeln

700

3.1.11.7

Feldfutter

840

3.1.11.8

Kleesamenbau

770

3.1.11.9

großkörnige Leguminosen

490

3.1.11.10

Wiesen und Weiden

1 050

3.1.11.11

Gemüse

3.1.11.11.1

einmalige Beerntung (Blatt- und Fruchtgemüse)

630

3.1.11.11.2

einmalige Beerntung (Wurzelgemüse)

1 400

3.1.11.11.3

weitere Beerntungsdurchgänge nach Aufwand

3.1.11.12

Kern- und Steinobst

1 050

3.1.11.13

Beerenobst

1 260

3.1.11.14

zusätzliche Feststellung bei Ernte, je Qualitätsmerkmal

210

3.1.12

Lieferung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchungen

3.1.12.1

aus einer laufenden Prüfung

490

3.1.12.2

aus speziell angelegtem Versuch nach GEP (ohne Rückstandsanalytik)

1 750

3.1.13

Zuschläge zu den vorgenannten Gebühren

3.1.13.1

Versuche unter Glas

560

3.1.13.2

je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung

ein Drittel der entsprechenden Gebühr

3.1.13.3

Ertragsfeststellung je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung

ein Drittel der entsprechenden Gebühr

3.1.14

Gebührenhöhe für teilweise oder vollständig nicht auswertbare Versuche

3.1.14.1

Versuch nicht auswertbar, da Anlage und Durchführung unvollständig

keine Gebühr

3.1.14.2

Versuch angelegt, Prüfantrag vom Antragsteller zurückgezogen

50 Prozent der Gebühr

3.1.14.3

durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches ohne verwertbare Ergebnisse

50 Prozent der Gebühr

3.1.14.4

durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches mit verwertbarem Teilergebnis

75 Prozent der Gebühr

3.1.14.5

zu Ende geführter Versuch nicht vollständig auswertbar, wenn wegen besonderer Witterungsbedingungen oder bei vorbeugend anzuwendenden Präparaten Schadorganismen nicht aufgetreten sind

75 Prozent der Gebühr

3.1.15

sonstige Gebührenerhebung

3.1.15.1

für die Prüfung von Zusatzstoffen werden diejenigen Gebühren erhoben, die jeweils für die einzelnen Indikatoren vorgesehen sind

3.1.15.2

für nicht genannte Anwendungsgebiete bzw. Feststellungen werden Gebühren je nach Aufwand wie für ein vergleichbares Anwendungsgebiet erhoben

3.2

Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern

3.2.1

Allgemeine Tarifstellen

3.2.1.1

Abgabe von Plomben

Selbstkostenpreis

3.2.1.2

Aufschlag für Amtshandlungen außerhalb der Dienststunden auf Veranlassung des Antragstellers an Sonn- und Feiertagen

50 Prozent Aufschlag

3.2.2

Registrierung und Ermächtigung von Unternehmern und anderen

3.2.2.1

Registrierung im Amtlichen Unternehmerregister nach Artikel 65 Absatz 1 VO (EU) 2016/2031 oder AGOZV

38

3.2.2.2

Ausfertigung eines Pflanzenpasses durch den Pflanzenschutzdienst

10 Etiketten

12

je weitere 20 Etiketten

6

3.2.2.3

Ermächtigung von Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031

75

3.2.2.4

Entscheidung über Antrag zur Genehmigung eines Risikomanagementplans gemäß Art. 91 der VO (EU) 2016/2031

75

3.2.2.5

Jährliche Mindestkontrolle bei ermächtigten Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031 oder

registrierten Betrieben nach Anbaumaterialverordnung

nach Zeitaufwand,

höchstens 375

3.2.3

Erteilung eines Änderungsbescheides zu Tarifstelle 3.2.2

38

3.2.4

Ausfuhr, Einfuhr, Innergemeinschaftliches Verbringen

3.2.4.1

Benennung geschlossener Anlagen gemäß Art. 60 VO (EU) 2016/2031

75

3.2.4.2

Inspektion geschlossener Anlagen gemäß Art. 63 VO (EU) 2016/2031

75

3.2.4.3

Ausfertigung von Zeugnissen, Pflanzenpässen und Bescheinigungen

3.2.4.3.1

Pflanzengesundheitszeugnis

12

3.2.4.3.2

jedes Duplikat eines Pflanzengesundheitszeugnisses

6

3.2.4.3.3

Wiederausfuhrzeugnis

12

3.2.4.3.4

Vorausfuhrzeugnis

12

3.2.4.3.5

sonstige amtliche Bescheinigung oder Bestätigung

12

3.2.4.4

Entscheidung über Antrag zur Genehmigung der Einfuhrkontrolle an anderer Kontrollstelle als Grenzkontrollstelle

38

3.2.4.5

Entscheidung über Ausnahmegenehmigung bei Einfuhr von Drittlandwaren

75

3.2.4.6

Entscheidung über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 4 (EU) 2019/829

75

3.2.5

Phytosanitäre Kontrollen von pflanzlichen Sendungen

3.2.5.1

Einfuhrkontrollen an Grenzkontrollstelle oder anderer Kontrollstelle

3.2.5.1.1

Holz als Verpackungsmaterial, je Sendung

25

3.2.5.1.2

Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen

3.2.5.1.2.1

Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen sowie deren Lagerung bis zur Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung, wenn die Erzeugnisse nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen oder Unregelmäßigkeiten vorliegen (einschließlich der Kosten für Transport, Beladen, Entladen, jedoch ohne Untersuchungskosten)

nach Aufwand,

mindestens 38

3.2.5.1.3

Amtshandlungen mit erhöhtem Aufwand bei der phytosanitären Abfertigung

3.2.5.1.3.1

Zusätzliche Amtshandlungen z. B. bei fehlender oder mangelnder Kennzeichnung der Verpackungseinheiten, bei schwer zugänglicher Ware, bei mehr als 5 Warenarten je Sendung u. a.

nach Aufwand,

mindestens 38

3.2.5.1.3.2

Zusätzliche Amtshandlungen bei festgestelltem Befall oder Befallsverdacht mit Schadorganismen oder Nicht-Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

nach Aufwand,

mindestens 38

3.2.5.1.3.3

Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter Sendungen im privaten Reisegepäck

30

3.2.5.1.3.4

Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter nichtkommerzieller Postsendungen

30

3.2.5.1.3.5

Einfuhrabfertigungen mit Überwachung der Vernichtung oder Umladen

nach Aufwand,

mindestens 38

3.2.5.1.6

Kleinsendungen (Warenproben und Warenmuster, Samen und Pflanzenproben) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch

12

3.2.5.2

Untersuchung von Sendungen für die Ausfuhr und das innergemeinschaftliche Verbringen

3.2.5.2.1

Jungpflanzen und Fertigpflanzen des Gartenbaues und der Baumschulen (außer Gemüsejungpflanzen), die nach Stückzahl handelsüblich sind

bis 1 000 Stück

18

je weitere angefangene 1 000 Stück

1,60

je Sendung

24 bis 75

3.2.5.2.2

Gemüsejungpflanzen

bis zu 1 000 Stück

10

je weitere angefangene 1 000 Stück

0,90

je Sendung

24 bis 75

3.2.5.2.3

alle anderen Pflanzen und Pflanzenteile (Sämlinge, Stecklinge, Blumenzwiebeln, Veredlungsreiser, Blumenknollen, sonstiges Vermehrungsmaterial und Schnittblumen)

bis zu 1 000 Stück

15

je weitere angefangene 1 000 Stück

1,20

je Sendung

24 bis 150

3.2.5.2.4

Pflanzen und sonstige Pflanzenerzeugnisse, die nach Gewicht handelsüblich sind

bis 1 000 kg

7,20

je weitere angefangene 1 000 kg

0,60

je Sendung

24 bis 75

3.2.5.2.5

Saatgut und Pflanzgut der Landwirtschaft des Gartenbaues und der Forstwirtschaft, das nach Gewicht handelsüblich ist

bis zu 1 Tonne

7,20

je weitere angefangene Tonne

0,80

je Sendung

24 bis 75

3.2.5.2.6

Konsumprodukte, Futtermittel und Produkte zur industriellen Verarbeitung

3.2.5.2.6.1

Getreide, Ölfrüchte

bis zu 1 Tonne

5

je weitere angefangene Tonne

0,30

je Sendung (außer Schiff)

22 bis 38

Schiff

38 bis 75

3.2.5.2.6.2

Mehl, Haferflocken

bis zu 1 Tonne

6

je weitere angefangene Tonne

0,30

je Sendung

22 bis 38

3.2.5.2.6.3

Zucker, je Transporteinheit

6

3.2.5.2.6.4

Kartoffelstärke, je Transporteinheit

6

3.2.5.2.7

Kartoffeln (außer Pflanzkartoffeln)

bis zu 1 Tonne

4

je weitere angefangene Tonne

0,50

je Sendung

18 bis 38

3.2.5.2.8

Pflanzenerzeugnisse wie Gemüse, Obst, Südfrüchte, Trockenfrüchte, Gewürze, Genussmittel, Nüsse, Drogen, Baumwolle u. a.

bis zu 1 Tonne

6

je weitere angefangene Tonne

0,60

je Sendung

18 bis 38

3.2.5.2.9

übrige pflanzliche Produkte und andere Materialien organischen Ursprungs, die potentiell Träger von gefährlichen Schaderregern der Pflanzen sein können

3.2.5.2.9.1

Holz

bis zu 1 m 3

3,60

je weitere angefangene m 3

0,30

je Sendung

18 bis 38

3.2.5.2.9.2

Holz als Stückware

je Stück oder Verpackungseinheit (lose Bretter für Kisten, Paletten o. Ä.)

12

jedes weitere Stück bzw. Verpackungseinheit

1,50

je Sendung maximal

38

3.2.5.2.9.3

Erde, Pflanzensubstrat und Torf

bis zu 1 Tonne

4

je weitere angefangene Tonne

0,80

je Sendung

18 bis 38

3.2.5.2.10

Maschinen/Geräte/Fahrzeuge die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden

nach Aufwand,

mindestens 38

3.2.5.2.11

Kleinsendungen (Warenproben, Warenmuster, Samenproben und Pflanzenproben bis 10 kg) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch

12

3.2.6

sonstige Leistungen bei der phytosanitären Ausfuhrkontrolle und Einfuhrkontrolle auf Anforderung

nach Aufwand,

mindestens 38

3.3

Warndienst

Hinweise, Prognosen, Warnungen je Fachgebiet und Jahr (inklusive ISIP-Zugang und maximal eine Broschüre je Fachgebiet)

3.3.1

Ackerbau und Grünland

3.3.1.1

Ackerbau und Grünland für Landwirte

25

3.3.1.2

Ackerbau und Grünland für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.2

Gemüsebau und Zierpflanzenbau

3.3.2.1

Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Gärtner

25

3.3.2.2

Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.3

Obstbau

3.3.3.1

Obstbau für Gärtner

25

3.3.3.2

Obstbau für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.4

Baumschulen und Landschaftsgärtnerei

3.3.4.1

Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Gärtner

25

3.3.4.2

Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.5

Schutzgebühr bei Bestellung von zusätzlichen Broschüren, je Stück

12,50

3.4

Sachkunde im Pflanzenschutz

3.4.1

Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Anwender und Berater

70

3.4.2

Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Händler

70

3.4.3

Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Anwendung/Beratung und Handel

120

3.4.4

Wiederholung nicht bestandener Prüfung

60

3.4.5

Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz

40

3.4.6

Ausstellen einer Zweitbescheinigung über den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz bei Verlust

20

3.4.7

Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz für Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates, einschließlich Prüfung deutscher Sprachkenntnisse

40

3.4.8

amtliche Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchG, PflSchSachkV)

150

3.4.9

amtliche Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchSachkV)

30

3.5

Pflanzenschutztechnik

3.5.1

Amtliche Anerkennung von Kontrollwerkstätten oder Kontrollpersonen als Kontrollstelle zur Prüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

250

3.5.2

Überprüfung der Kontrolltechnik von amtlich anerkannten Kontrollstellen

200

3.5.3

Praxiseinsatz Pflanzenschutztechnik

250 bis 700

3.6

Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.6.1

Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

3.6.1.1

bis 100 ha Behandlungsfläche

120

3.6.1.2

mehr als 100 bis 500 ha Behandlungsfläche

180

3.6.1.3

mehr als 500 bis 1 000 ha Behandlungsfläche

240

3.6.1.4

über 1 000 ha Behandlungsfläche

300

3.6.2

Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Erstantrag) auf

3.6.2.1

einer Fläche bis 100 m²

30

3.6.2.2

einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²

50

3.6.2.3

zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²

110

3.6.2.4

sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²

140

3.6.2.5

21 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²

180

3.6.2.6

über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²

240

3.6.3

Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiederholungsantrag) auf

3.6.3.1

einer Fläche bis 100 m²

20

3.6.3.2

einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²

40

3.6.3.3

zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²

70

3.6.3.4

sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²

100

3.6.3.5

21 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²

120

3.6.3.6

über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²

180

3.6.4

Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Einzelfall (§ 22 Absatz 2 PflSchG)

3.6.4.1

Einzelantrag, je Anwendungsgebiet

50

3.6.4.2

Sammelantrag, je Anwendungsgebiet

3.6.4.2.1

Grundgebühr

40

3.6.4.2.2

Gebühr, je zusätzlicher Nutzer

10

3.6.5

Ausnahmegenehmigungen nach den §§ 4 Absatz 2 und 4a Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung pro Pflanzenschutzmittel, Kultur und Jahr

40

3.7

Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.7.1

Außerplanmäßige Kontrollen, die in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Be-

stimmungen erforderlich werden, einschließlich Nachkontrollen

je nach tatsäch-

lichem Aufwand

3.7.2

Lagerung und Entsorgung nicht verkehrsfähiger Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen von Kontrollen der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens sichergestellt wurden

Umlage der tatsächlichen Kosten, die Entsorger in Rechnung stellt

3.8

Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken

3.8.1

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Beratung zum Pflanzenschutz (PflSchG)

3.8.1.1

Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe) anzeigen

40

3.8.1.2

Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe oder Personen, welche die Beratung zum Pflanzenschutz zu gewerblichen Zwecken anzeigen

30

3.8.2

Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche das Inverkehrbringen bzw. Einführen von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken nach § 24 PflSchG anzeigen

30

3.9

Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)

300

4

Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik

4.1

nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)

4.1.1

Anerkennungsverfahren Saatgut von landwirtschaftlichen Arten

4.1.1.1

Antragsannahme Saatgut (§§ 3, 4 und 5 SaatgutV)

4.1.1.1.1

Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben

65

4.1.1.1.2

Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben

78

4.1.1.1.3

Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben

34,50

4.1.1.1.4

Nachmeldegebühr bei wesentlicher Überschreitung der Termine nach § 4 Absatz 1 SaatgutV, je Vermehrungsvorhaben

22,50

4.1.1.2

Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 7, 8 und 9 SaatgutV)

4.1.1.2.1

Getreide und großkörnige Leguminosen, je angefangenen Hektar und je Besichtigung

15

4.1.1.2.2

alle anderen Arten, je angefangenen Hektar und je Besichtigung

18,75

4.1.1.2.3

Nachbesichtigung (§§ 8 und 9 SaatgutV) 50 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.1.1.2.1 und 4.1.1.2.2

11,25

4.1.1.2.4

Nachkontrolle der Beschilderung, Schlagtrennung und Randbemähung je Vermehrungsvorhaben

41,25

4.1.1.2.5

Wiederholungsbesichtigung (§ 10 SaatgutV), je angefangenen Hektar falls erstes Ergebnis bestätigt wird

15

4.1.1.2.6

Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 50 Prozent der Gebühren nach den Tarif-

stellen 4.1.1.2.1 bis 4.1.1.2.4 und 4.1.1.2.7

3,75 bis 30

4.1.1.2.7

Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 3,0 ha

22,50

4.1.2

verwaltungstechnische Maßnahmen

4.1.2.1

Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Absatz 5 SaatgutV)

22,50

4.1.2.2

Prüfung des Mischungsantrages (§ 27 SaatgutV)

12

4.1.2.3

Prüfung des Antrages auf Zuteilung einer Kennnummer (§ 40 Absatz 6 SaatgutV)

12

4.1.2.4

Genehmigung des Antrages auf Zulassung von Handelssaatgut (§§ 22 bis 25 SaatgutV), je Partie

37,50

4.1.2.5

Genehmigung des Antrages auf Wiederverschließung (§§ 37 und 48 SaatgutV), je Partie

11,25

4.1.2.6

Anerkennungsentscheidung einschließlich Bescheiderstellung (§ 14 SaatgutV), je Partie

11,25

4.1.2.7

Berichterstellung ohne Anerkennungsentscheidung, je Bericht

11,25

4.1.2.8

Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand

11,25

4.1.3

Probenahme

4.1.3.1

Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung

je angefangene Stunde für die Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers 75

4.1.4

Prüfung der Beschaffenheit

4.1.4.1

Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes, je Probe

4.1.4.1.1

Getreide, Sorghum und Mais

4.1.4.1.1.1

Reinheit

12

4.1.4.1.1.2

Besatz

7,80

4.1.4.1.1.3

Keimfähigkeit

13,20

4.1.4.1.1.4

biochemische Prüfung der Lebensfähigkeit (TTC-Schnelltest)

12

4.1.4.1.2

großkörnige Leguminosen

4.1.4.1.2.1

Reinheit

7,80

4.1.4.1.2.2

Besatz

7,80

4.1.4.1.2.3

Keimfähigkeit

13,20

4.1.4.1.3

kleinkörnige Leguminosen

4.1.4.1.3.1

Reinheit

15

4.1.4.1.3.2

Besatz

13,20

4.1.4.1.3.3

Keimfähigkeit

13,20

4.1.4.1.4

Gräser (außer Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium)

4.1.4.1.4.1

Reinheit

18

4.1.4.1.4.2

Besatz

18

4.1.4.1.4.3

Keimfähigkeit

13,80

4.1.4.1.5

Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium

4.1.4.1.5.1

Reinheit

13,20

4.1.4.1.5.2

Besatz

15

4.1.4.1.5.3

Keimfähigkeit

13,20

4.1.4.1.6

Futterrüben und Zuckerrüben (Normalsaat)

4.1.4.1.6.1

Reinheit

12

4.1.4.1.6.2

Besatz

12

4.1.4.1.6.3

Keimfähigkeit

18

4.1.4.1.7

Futterrüben und Zuckerrüben (Präzisionssaatgut und Monogermsaatgut)

4.1.4.1.7.1

Reinheit

13,20

4.1.4.1.7.2

Besatz

12

4.1.4.1.7.3

Keimfähigkeit

24

4.1.4.1.8

Ölpflanzen und Faserpflanzen sowie sonstige Futterpflanzen

4.1.4.1.8.1

Reinheit

15

4.1.4.1.8.2

Besatz

13,20

4.1.4.1.8.3

Keimfähigkeit

13,20

4.1.4.1.9

Gemüse (großsamige Arten wie Hülsenfrüchte, Schwarzwurzeln, Gurken und Kürbis)

4.1.4.1.9.1

Reinheit

9,60

4.1.4.1.9.2

Besatz

9,60

4.1.4.1.9.3

Keimfähigkeit

15

4.1.4.1.10

sonstige Gemüsearten, Arznei-, Gewürz- und Zierpflanzen

4.1.4.1.10.1

Reinheit

15

4.1.4.1.10.2

Besatz

12

4.1.4.1.10.3

Keimfähigkeit

12

4.1.4.1.11

Mischungen

4.1.4.1.11.1

Reinheit (einschließlich Bestimmung der Artenanteile)

4.1.2.1.11.1.1

großkörnige Arten

16,20 zuzüglich 8 je Art

4.1.4.1.11.1.2

kleinkörnige Arten

22 zuzüglich 10 je Art

4.1.4.1.11.2

Keimfähigkeit, je Art

15

4.1.4.1.11.3

Reinheit (ohne Bestimmung der Artenanteile)

4.1.4.1.11.3.1

großkörnige Arten

13,20

4.1.4.1.11.3.2

kleinkörnige Arten

24

4.1.4.1.11.4

Keimfähigkeit (Mischprobe)

15

4.1.5

sonstige Beschaffenheits- und Nachprüfungen an Samen

4.1.5.1

Tausendkornmasse

9,60

4.1.5.2

Feuchtigkeitsgehalt

15

4.1.5.3

Sortierung

12

4.1.5.4

Hektolitergewicht

12

4.1.5.5

Schwarzbesatz und Auswuchs

12

4.1.5.6

Bestimmung des Besatzes mit Flughafer nach § 12 Absatz 1, Anlage 3, Nummer 1.2 SaatgutV

in einer 1-kg-Probe

9,60

in einer 3-kg-Probe

24

4.1.5.7

Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Süßlupinen

13,20

4.1.5.8

Laborbeizung

10,20

4.1.5.9

Echtheitsbestimmung

4.1.5.9.1

mikroskopische Art- und Sortendiagnose

33

4.1.5.9.2

fluoreszenzanalytische Prüfung

24

4.1.5.10

Kalttest und Triebkraftprüfung

4.1.5.10.1

Kalttest bei Getreide außer Mais

16,80

4.1.5.10.2

Kalttest bei Mais

30

4.1.5.10.3

Triebkraftprüfung bei großkörnigen Leguminosen

30

4.1.5.11

andere Methoden und Untersuchungen mit besonderem Aufwand zusätzlich, je Probe oder Partie

12 bis 150

4.2

nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)

4.2.1

Anerkennungsverfahren von Pflanzkartoffeln

4.2.1.1

Antragsannahme Pflanzkartoffeln (§ 5 PflKartV)

4.2.1.1.1

Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben

70,50

4.2.1.1.2

Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben

77,25

4.2.1.1.3

Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben

33

4.2.1.2

Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 8, 9 und 10 PflKartV)

4.2.1.2.1

Feldbestandsprüfung, je angefangenen Hektar und je Besichtigung

18,75

4.2.1.2.2

Nachkontrolle der Beschilderung, der Abtrennung, je Schlag

41,25

4.2.1.2.3

Nachbesichtigung (§ 10 PflKartV) 50 Prozent der Gebühren nach Tarifstelle 4.2.1.2.1

10,50

4.2.1.2.4

Wiederholungsbesichtigung (§ 12 PflKartV), je angefangenen Hektar, falls erstes Ergebnis bestätigt wird

18,75

4.2.1.2.5

Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 60 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.2.1.2.1 bis 4.2.1.2.3 und 4.2.1.2.6

6 bis 30

4.2.1.2.6

Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 2,0 ha

22,50

4.2.1.3

Beschaffenheitsprüfung (§§ 13, 14 und 15 PflKartV)

4.2.1.3.1

Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers, je angefangene Stunde

75

4.2.1.3.2

Virusprüfung und Bakterienprüfung von Pflanzkartoffeln mittels PCR (gemäß PflKartV) je Probe à 200 Knollen

246,40

4.2.1.3.3

weitere Probenahmen und Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Absatz 1 PflKartV), je Probe (200 Knollen)

208,75

4.2.1.3.4

besondere Untersuchungen bei der Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel nach Maßgabe des Aufwandes, je Probe oder Partie

19,50 bis 76,40

4.2.1.3.5

weitere Probenahmen und Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Absatz 1 PflKartV), je Probe

115 bis 165

4.2.2

sonstige Gebühren

4.2.2.1

Nachkontrolle der getrennten Lagerung (§ 6 Absatz 3 Satz 2 PflKartV), je Betrieb

64

4.2.2.2

Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 30 Absatz 4 PflKartV)

22,50

4.2.2.3

andere Prüfungen und Untersuchungen mit besonderem Aufwand, zusätzlich je Probe oder Partie

12 bis 159

4.2.2.4

Bescheiderteilung nach § 19 PflKartV je Partie

12,75

4.2.2.5

Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand

12 bis 56,25

4.2.2.6

Nachmeldegebühr für zu spät (z. B. > 4 Wochen) angelieferte Pflanzkartoffelpartien (ausgenommen z. B. witterungsbedingte Verzögerungen)

200

4.3

phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser

4.3.1

allgemeine Untersuchungen

4.3.1.1

Untersuchungen mit speziellen Anforderungen (nach Aufwand)

107,50 bis 399

4.3.2

Untersuchung auf Befall mit Viren

4.3.2.1

Bioassay auf Indikatorpflanzen

36

4.3.2.2

serologischer Virusnachweis im ELISA-Verfahren

48,50

4.3.2.3

molekularer Nachweis (PCR, RT-PCR, DNA-Sequenzierung)

60,24

4.3.2.4

Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung

85

4.3.2.5

Augenstecklingsprüfung mit zusätzlichem serologischen Virusnachweis im ELISA-Verfahren

132

4.3.3

Untersuchung auf Befall mit Bakterien

4.3.3.1

Identifizierung pflanzenpathogener Bakterien (diff. Nährmedien, IFT, Biolog, PCR, DNA-Sequenzierung, Pathogenitätsnachweis)

68,74 bis 127,8

4.3.3.2

Untersuchung von Kartoffeln auf Bakterienringfäule (Cms) und Schleimkrankheit (Rs), je Probe

78,75

4.3.3.3

Untersuchung von Erden, Substraten, Wasser auf pflanzenpathogene Bakterien

57

4.3.4

Untersuchung auf Befall mit Pilzen

4.3.4.1

Identifizierung pflanzenpathogener Pilze und Oomyceten (Morphologie, PCR, DNA-Sequenzierung)

70,50 bis 127,80

4.3.4.2

Saatgutuntersuchungen (Nährmedium, morphologisch)

39 bis 73,50

4.3.4.2.1

Saatgutuntersuchungen Lein, Soja, Erbse, Getreide (Nährmedium, morphologisch)

54,75

4.3.4.2.2

Saatgutuntersuchungen Lupine (Nährmedium, morphologisch)

42,75

4.3.4.2.3

Saatgutuntersuchungen auf Steinbrand (Filtermethode, morphologisch)

42,75

4.3.4.3

Untersuchung von Erden, Substraten und Wasser

60

4.3.5

Untersuchung auf Befall mit Nematoden

4.3.5.1

allgemeine Befallsfeststellung

13,50

4.3.5.2

Untersuchung auf zystenbildende Nematoden im Spülverfahren im Rahmen des Pflanzenkartoffelanerkennungsverfahrens, je angefangener Hektar

43

4.3.5.2.1

Nachmeldegebühr für unbegründet verfristete Einsendungen von Bodenproben

52,50

4.3.5.3

Untersuchung von wandernden Nematoden im Trichterverfahren, je Probe

225

4.3.5.4

Molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)

66,90 bis 89,40

4.3.5.5

Bestimmung der Gattung/Art (morphologisch), je Probe

75

4.3.6

Untersuchung auf Befall mit Insekten

4.3.6.1

allgemeine Befallsfeststellung

13,50

4.3.6.2

Identifizierung von Schadinsekten und Milben (morphologisch), nach Zeitaufwand

27 bis 68,90

4.3.6.3

molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)

65,50 bis 86,40

5

Waldrechtliche Angelegenheiten

5.1

Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten

5.1.1

Bereitstellung von Auszügen aus dem Waldverzeichnis nach § 30 Absatz 2 LWaldG, soweit es sich nicht um eine mündliche oder einfache schriftliche Auskunft handelt

nach Zeitaufwand

5.1.2

Bereitstellung von Ergebnissen der forstlichen Rahmenplanung und anderer Fachplanungen für den Wald nach § 7 LWaldG einschließlich der Waldfunktionenkartierung

nach Zeitaufwand

5.2

Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

5.2.1

Prüfung der Waldeigenschaft nach § 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 6 LWaldG

5.2.1.1

Entscheidung über die Waldeigenschaft nach § 2 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen aufgrund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden

nach Zeitaufwand,

mindestens 100,

höchstens 10 000

5.2.2

Waldumwandlung nach § 8 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden

5.2.2.1

Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen oder dauerhaften Umwandlung von Wald nach § 8 LWaldG

bis 1 ha

1 500

über 1 bis 5 ha

3 500

über 5 bis 10 ha

6 500

über 10 ha

12 000

Zuschlag in Fällen, in denen eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde

in Höhe von 10 Prozent

Zuschlag in Fällen, in denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde

nach Zeitaufwand, mindestens 500,

maximal 15 000

5.2.2.2

Verfahren Anlagen erneuerbare Energien (Windenergieanlagen) betreffend

je Anlage bis 3 MW Nennleistung

8 000

je Anlage über 3 MW Nennleistung

zuzüglich 2 000 für jedes weitere angefangene MW

5.2.2.3

Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen Umwandlung von Wald ohne Eingriff in den Baum-

bestand oder Waldboden

nach Zeitaufwand,

mindestens 100, höchstens 1 000

5.2.2.4

Entscheidung über die Rücknahme oder Ablehnung einer beantragten Waldumwandlung

nach Zeitaufwand,

mindestens 65

5.2.3

Entscheidung über die Genehmigung einer Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden

nach Zeitaufwand,

mindestens 100,

höchstens 1 000

Zuschlag in Fällen, in denen eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde

125

Zuschlag in Fällen, in denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde

nach Zeitaufwand, mindestens 500,

maximal 15 000

5.2.4

Entscheidung über die Genehmigung einer Fristverlängerung zur

5.2.4.1

Durchführung der Waldumwandlung nach § 8 Absatz 1 LWaldG

100

5.2.4.2

Durchführung einer Ersatzaufforstung oder sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahme zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Waldumwandlung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 LWaldG

100

5.2.4.3

Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG

100

5.2.4.4

Wiederbewaldung nach § 11 Absatz 3 LWaldG

keine Gebühr

5.2.5

Entscheidung eines Antrages über die Erklärung von Wald zu Schutz- oder Erholungswald nach § 12 Absatz 1 LWaldG

200 bis 10 000

5.2.6

Untersagung oder Einschränkung der Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen und Sport- und Lehrpfaden nach § 15 Absatz 6 LWaldG

50

5.2.7

Untersagung oder Einschränkung der Gestattung des Befahrens des Waldes nach § 16 Absatz 3 LWaldG

50

5.2.8

Entscheidung über die Genehmigung von Sperren von Wald nach § 18 Absatz 2 LWaldG

100 bis 1 000

5.2.9

Maßnahmen der Forstaufsicht nach § 34 LWaldG

nach Aufwand, mindestens 250

5.2.10

auf Antrag erteilte Änderungsbescheide

nach Zeitaufwand, höchstens 50 Prozent der Gebühr des Ausgangsbescheides

5.3

Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

5.3.1

Anerkennung

keine Gebühr

5.3.2

Satzungsänderung

keine Gebühr

5.3.3

Widerruf der Anerkennung

128 bis 192

5.3.3.1

Widerruf der Anerkennung wegen Fusion

keine Gebühr

5.4

Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

50

5.5

Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

5.5.1

Zulassung und Registrierung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ nach § 4 Absatz 1 FoVG

5.5.1.1

auf Antrag, je Registerzeichen und Antragsteller

50

5.5.1.2

von Amts wegen

keine Gebühr

5.5.2

Ausstellung von Stammzertifikaten

5.5.2.1

nach § 8 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.2 gebührenfrei

30

5.5.2.2

Folgestammzertifikate zu Tarifstelle 5.5.2.1 von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden, sofern die Angaben zu Lieferant, Ernteunternehmen und Empfänger identisch sind

keine Gebühr

5.5.2.3

für Mischungen nach § 9 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.4 gebührenfrei

50

5.5.2.4

bei Mischungen von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden

keine Gebühr

5.5.3

Ausstellung von Stammzertifikaten nach § 16 Absatz 2 FoVG auf Antrag, welche für die Ausfuhr bestimmt sind

60

5.5.4

vollständige oder teilweise Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG

250 bis 1 000

5.5.5

Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG

150 bis 300

5.5.6

Bereitstellung von Registerauszügen

nach Zeitaufwand

5.5.7

Durchführung von amtlichen Tätigkeiten nach § 18 Absätze 2, 4 und 7 FoVG

nach Aufwand ,

mindestens 50

5.5.8

Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der Zeiten nach § 2 Absatz 4 BbgFoVGDV

nach Zeitaufwand,

höchstens 50

5.6

Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen

nach Aufwand,

mindestens 100,

höchstens 5 000

6

Jagdrechtliche Angelegenheiten

6.1

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)

6.1.1

Entscheidung über die Befriedung gemäß § 6a BJagdG

3 200

6.1.2

Zulassung einer Ausnahme vom Erfordernis der Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Absatz 5 BJagdG

192

6.1.3

Prüfung von Jagdpachtverträgen nach § 12 Absatz 1 BJagdG

128

6.1.4

Prüfung von Änderungen der Jagdpachtverträge nach § 12 Absatz 1 BJagdG

32

6.1.5

Beanstandung der Jagdpachtverträge gemäß § 12 Absatz 1 und 2 BJagdG

64

6.1.6

Ausstellung eines Jahresjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

64

6.1.7

Ausstellung eines Jahresjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

79

6.1.8

Ausstellung eines Jahresjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

94

6.1.9

Ausstellung eines Tagesjagdscheines nach §§ 15 und 16 BJagdG

49

6.1.10

Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

64

6.1.11

Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

79

6.1.12

Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

94

6.1.13

Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Ausländer nach §§ 15 und 16 BJagdG

49

6.1.14

Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Jugendliche nach § 16 BJagdG

17

6.1.15

Ausstellung eines Jugendjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 16 BJagdG

32

6.1.16

Ausstellung eines Jugendjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 16 BJagdG

47

6.1.17

Ausstellung eines Jugendjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 16 BJagdG

62

6.1.18

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

30

6.1.19

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

35

6.1.20

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

40

6.1.21

Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines nach § 15 BJagdG

20

6.1.22

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

15

6.1.23

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

17

6.1.24

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

19

6.1.25

Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines für Jugendliche nach § 15 BJagdG

10

6.1.26

Zweitausstellung beziehungsweise Ersatz eines Jagdscheines oder eines Prüfungszeugnisses nach § 15 BJagdG

64

6.1.27

Versagung eines Jagdscheines nach § 17 BJagdG

384

6.1.28

Einziehung eines Jagdscheines nach § 18 BJagdG

nach Zeitaufwand

6.2

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)

6.2.1

Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG ohne Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.2

Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG mit Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.3

Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

288

6.2.4

Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG mit Ortsbegehung

564

6.2.5

Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

32

6.2.6

Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG mit Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.7

Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

3 200

6.2.8

Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG mit Ortsbegehung

3 220

6.2.9

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines Eigenjagdbezirkes unter 150 Hektar nach § 7 Absatz 1 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.10

Entscheidung über die Angliederung von Eigenjagdbezirken nach Verzicht auf die Nutzung als Eigenjagdbezirk nach § 7 Absatz 3 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.11

Entscheidung über die Herabsetzung der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 9 Absatz 1 und 2 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.12

Entscheidung über die Angliederung und Zusammenlegung von Grundflächen zu Jagdbezirken nach § 9 Absatz 3 und 4 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.13

Entscheidung über die Zulassung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken nach § 9 Absatz 5 BbgJagdG

366

6.2.14

Entscheidung über die Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG

160

6.2.15

Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG

20

6.2.16

Festsetzung einer Satzung für Jagdgenossenschaften, die nicht binnen eines Jahres nach ihrer Entstehung eine Satzung beschlossen haben, nach § 10 Absatz 4 BbgJagdG

96

6.2.17

Entscheidung über die Genehmigung der Satzung einer Hegegemeinschaft nach § 12 Absatz 2 BbgJagdG

128

6.2.18

Entscheidung über die Zulassung der Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe als der gesetzlichen Mindestgröße eines Jagdbezirkes nach § 13 Absatz 1 BbgJagdG

32

6.2.19

Eintragung von Flächen in den Jagdschein bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG

15

6.2.20

Prüfung von entgeltlichen Jagderlaubnissen bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG

15

6.2.21

Entscheidung über die Beschränkung der Befugnis oder Verpflichtung zur Erteilung einer Jagderlaubnis im Einzelfall nach § 16 Absatz 5 BbgJagdG

128

6.2.22

Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

384

6.2.23

Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG mit Ortsbegehung

832

6.2.24

Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 der Jägerprüfungsordnung (JPO)

280

6.2.25

Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerjagdscheines nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 JPO

60

6.2.26

Zulassung zur und Durchführung der Falknerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit § 2 JPO

150

6.2.27

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 19 BJagdG nach § 26 Absatz 2 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.28

Entscheidung über die Zulassung der Nachtjagd in Einzelfällen nach § 26 Absatz 3 BbgJagdG

96

6.2.29

Entscheidung über beantragte Änderungen von Abschussplänen nach § 29 Absatz 2 BbgJagdG

32

6.2.30

Festsetzung von Abschussplänen nach § 29 Absatz 3 BbgJagdG

96

6.2.31

Erlass eines Abschussverbotes nach § 30 BbgJagdG

384

6.2.32

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach § 31 Absatz 3 Nummer 1 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.33

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung nach § 31 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.34

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zum Aushorsten von Ästlingen und Nestlingen für Beizzwecke nach § 31 Absatz 4 Nummer 3 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.35

Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

160

6.2.36

Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG mit Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.37

Entscheidung über die Entschädigung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.38

Entscheidung über die Bestätigung von Schweißhundeführern nach § 35 Absatz 4 BbgJagdG

32

6.2.39

Zulassung zur und Durchführung der Jagdaufseherprüfung nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Prüfung von Jagdaufsehern des Landes Brandenburg

128

6.2.40

Entscheidung über die Bestätigung von Jagdaufsehern inklusive Ausstellung des Dienstausweises nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG

96

6.2.41

Entscheidung über die Weiterbestätigung von Jagdaufsehern nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG

32

6.2.42

Entscheidung über die Genehmigung von Fütterungen nach § 41 Absatz 2 BbgJagdG

96

6.2.43

Entscheidung über die Genehmigung des Aussetzens von Wild nach § 42 Absatz 1 BbgJagdG

192

6.2.44

Regelungen zur Jagdausübung und des Jagdschutzes gemäß § 59 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.3

sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen

6.3.1

Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Absatz 5 und § 3 Absatz 4 der Bundeswildschutzverordnung

192

6.3.2

sonstige, nicht aufgelistete jagdliche Amtshandlungen

nach Zeitaufwand

7

Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

7.1

Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte

keine Gebühr

7.2

Erteilung schriftlicher Auskünfte

nach Zeitaufwand

7.3

Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten

nach Zeitaufwand

7.4

Gewährung von Akteneinsicht

nach Zeitaufwand

7.5

Auslagen

Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren nach den Tarifstellen 7.2 bis 7.4 erhoben. Sie werden auch im Fall der Gebührenfreiheit nach Tarifstelle 7.1 erhoben. Bei der Herstellung von Zweitschriften, Kopien und Computerausdrucken in geringem Umfang kann auf die Erhebung der Auslagen verzichtet werden.

gemäß Anlage 1,

im Übrigen in voller Höhe

8

Weinrechtliche Angelegenheiten

8.1

Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer

15 bis 160

9

Öffentliche Bestellung von Probenehmern

9.1

Gebühr für die öffentliche Bestellung von Probenehmern

125

9.2

Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer

30

9.3

Wiederbestellung früherer Sachverständiger

230

9.4

Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet

260

9.4.1

für jedes weitere Fachgebiet bei der erstmaligen Bestellung erhöht sich die Gebühr je Fachgebiet um

100

9.4.2

Gebühr für die Erweiterung der öffentlichen Bestellung, je Fachgebiet bei bereits bestellten Sachverständigen

200

9.5

Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer

125

9.6

Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer

30

10

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Anmerkung:

Mit Beginn der Prüfung ist unabhängig von deren weiterem Verlauf die Gesamtgebühr für die Prüfung zu begleichen.

Tritt der Prüfling nach erfolgter Zulassung vor Beginn der Prüfung zurück, so werden für anfallende Verwaltungsarbeiten 20 Prozent der Gebühr erhoben. Erscheint der Prüfling nicht zum 1. Prüfungstermin oder tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

Muss der Gebührenbescheid aus Gründen, die der Prüfling zu vertreten hat, geändert werden, so werden für anfallende Verwaltungskosten 20 Prozent der Gebühr erhoben.

10.1

Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)

250

10.2

Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

150

10.3

Fortbildungsprüfungen

10.3.1

Meisterprüfung gemäß § 53 BBiG mit Befreiung vom Prüfungsbereich Berufsausbildung (AEVO)

300

10.3.2

Ergänzung Meister Teil 3

Prüfungsbereich Mitarbeiterführung

500

10.3.3

Fortbildungsprüfungen gemäß § 53 BBiG

500

10.4

Wiederholung von Prüfungen

10.4.1

Berufsabschlussprüfungen

10.4.1.1

Je Bereich: praktische und betriebliche Prüfung

130

10.4.1.2

Je Bereich: fachtheoretische (schriftliche und mündliche) Prüfung

70

10.4.2

Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder Prüfungsbereich Berufsausbildung als Teil der Meisterprüfungen

10.4.2.1

praktischer Teil

115

10.4.2.2

fachtheoretischer Teil

45

10.4.3

Fortbildungsprüfungen

10.4.3.1

bei Meisterprüfungen mit insgesamt drei Prüfungsteilen

Teil 1 und Teil 2 je

150

Teil 3

davon nur Bereich Mitarbeiterführung

200

50

10.4.3.2

bei anderen Fortbildungsprüfungen je Prüfungsteil

170

10.5

Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG

Anmerkung:

Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie asylberechtigten Personen und anerkannten Flüchtlingen mit dauerndem Bleiberecht ist gebührenfrei.

30

10.6

Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)

400

10.7

Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach den §§ 50b und 50c BBiG

1 000 bis 3 500

10.8

Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz nach § 50d BBiG

500 bis 1 000

10.9

Fertigung von Zeugniszweitschriften mit Abschlüssen vor dem Jahr 2015

50

10.10

Registrierung von Berufsausbildungsverträgen, die nach dem 1.1.2027 in Papierform eingereicht werden

30

11

Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)

11.1

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.1.1

Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid

230 bis 340

11.1.2

Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065

64 bis 130

11.2

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.2.1

Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid

230 bis 340

11.2.2

Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065

64 bis 130

11.3

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz

11.3.1

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Markengesetz

nach Zeitaufwand

11.3.2

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz

nach Zeitaufwand

11.4

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 1)

11.4.1

Erhebung von Gebühren gemäß Artikel 83 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625

in Verteilerzentren des LEH 90

in sonstigen Fällen nach Aufwand

12

Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)

12.1

Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG

69 bis 133

12.2

Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG

51 bis 153

13

Fischerei

13.1

Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)

13.1.1

Entscheidung über die Eintragung oder Berichtigungen im Fischereibuch nach § 4 Absatz 4 BbgFischG in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Fischereibuches (FischBuV)

70 bis 1 600

13.1.2

Entscheidung über die räumliche Ausdehnung von Fischereirechten nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BbgFischG

68 bis 1 170

13.1.3

Entscheidung zur Genehmigung von Übertragungsverträgen nach § 6 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG

60 bis 130

13.1.4

Entscheidung zur Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechtes nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 BbgFischG

60 bis 270

13.1.5

Entscheidung über Ausnahmen zur Mindestpachtzeit nach § 11 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG

40 bis 100

13.1.6

Entscheidung über die Genehmigung des Hegeplanes nach § 24 Absatz 2 BbgFischG

60 bis 130

13.1.7

Entscheidung zur Einräumung des Rechts zum Betreten von Grundstücken und der Höhe der Entschädigung des Grundstückseigentümers nach § 16 Absatz 3 BbgFischG

60 bis 270

13.1.8

Erteilung von Fischereischeinen

13.1.8.1

Fischereischein nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BbgFischG

25

13.1.8.2

Zweitschrift eines Fischereischeines

10

13.1.8.3

Erklärung der Ungültigkeit und Einziehung eines Fischereischeines nach § 21 BbgFischG

60 bis 270

13.1.8.4

Jugendfischereischein nach § 17 Absatz 6 BbgFischG

2,5

13.1.9

Entscheidung zur Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibezirkes auf Antrag eines Fischereiberechtigten nach § 23 Absatz 2 BbgFischG

60 bis 270

13.1.10

Entscheidung über die Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG

30 bis 360

13.1.11

Zweitschrift zur Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG

15

13.1.12

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen für den Aalfang nach § 29 Absatz 2 BbgFischG

60 bis 270

13.1.13

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Beseitigen und Abstellen von Fischereivorrichtungen während der Schonzeit nach § 29 Absatz 3 BbgFischG

40 bis 140

13.1.14

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen über die Anlegung und Unterhaltung von Fischwegen nach § 30 Absatz 3 BbgFischG

140 bis 550

13.1.15

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Fischfangverbot in und an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken nach § 30 Absatz 8 BbgFischG

60 bis 130

13.1.16

vorläufige Regelung der Fischereiausübung nach § 11 Absatz 5 BbgFischG

25 bis 160

13.1.17

Genehmigung der Satzung von Fischereigenossenschaften nach § 25 Absatz 2 BbgFischG

25 bis 80

13.1.18

Entscheidung von Entschädigungsansprüchen nach § 35 BbgFischG

60 bis 1 600

13.2

Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

13.2.1

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten nach § 2 Absatz 2 BbgFischO

60 bis 270

13.2.2

Entscheidung zur Zulassung des Fischfangs mit lebendem Köderfisch nach § 6 Absatz 1 BbgFischO

60 bis 130

13.2.3

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu dem Zeitraum der Ausübung des Fischfangs mit der Handangel bei Vorliegen von Koppelfischerei nach § 7 Absatz 4 BbgFischO

40 bis 140

13.2.4

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Besatz in Gewässern mit Vorkommen von sich selbst reproduzierenden Beständen nach § 12 Absatz 3 BbgFischO

40 bis 140

13.2.5

Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung zum Aussetzen nicht heimischer Fische nach § 13 Absatz 1 BbgFischO

160 bis 320

13.2.6

Entscheidung zum Einsatz ortsfester Elektroanlagen zum Scheuchen und Abweichen von Fischen nach § 24 Absatz 2 BbgFischO

130 bis 550

13.2.7

Entscheidung über die Genehmigung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Absatz 4 BbgFischO

240 bis 640

13.2.8

Entscheidung über Ausnahmen zum Betreiben von Fischteichen und bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und -haltung gemäß § 26a Absatz 2 BbgFischO

60 bis 270

13.3

Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung

13.3.1

Entscheidung zur Anerkennung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts für die Organisation und Durchführung der Anglerprüfung nach § 1 der Verordnung über die Anglerprüfung

50 bis 500

14

Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetzes (EStG)

14.1

Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG

31 bis 92

14.2

Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)

50 bis 1 500

15

Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)

15.1

Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG

15.2

Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG

130 bis 2 500

15.3

Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)

40 bis 210

15.4

Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

40 bis 210

15.5

Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

40 bis 210

15.6

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV

40 bis 210

15.7

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV

40 bis 210

15.8

Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV

40 bis 210

15.9

Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV

40 bis 210

15.10

Bearbeitung von Anzeigen zum Inverkehrbringen zu Forschungs- und Versuchszwecken nach § 4 Absatz 4 und 5 DüMV

80 bis 400

16

Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)

16.1

Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891

16.1.1

Zusätzliche Kontrollen bei Unregelmäßigkeiten

nach Zeitaufwand

16.2

Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011

16.2.1

Exportkontrollen und Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Artikel 14

nach Zeitaufwand

16.2.2

Nachkontrollen (auch im Einzelhandel) gemäß Artikel 11

nach Zeitaufwand

16.2.3

Durchführung einer zusätzlichen Gesamtprobe, Ausstellung eines Kontrollberichts einschließlich Anlage und Bescheid gemäß Artikel 17 Absatz 1 (bei mindestens fünf zu entnehmenden Packstücken [verpackte Erzeugnisse] oder mindestens 10 kg Masse der Einzelprobe bzw. zehn zu entnehmenden Einheiten [lose Erzeugnisse])

64 bis 128

16.3

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.3.1

Entscheidung über die Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008

30 bis 250

16.3.2

Nachkontrollen von Zulassungsbedingungen als Packstelle gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008

20 bis 100

16.3.3

Nachkontrollen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 589/2008 bei Packstellen

unter 5 000 Eier je Woche

64

5 000 bis 35 000 Eier je Woche

96

35 000 bis 70 000 Eier je Woche

128

ab 70 000 Eier je Woche

200

16.3.4

Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008

30 bis 50

16.4

gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse

Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Markenkäse“ nach der Käseverordnung (KäseV)

69 bis 133

16.5

gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter

Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach der Butterverordnung (ButtV)

69 bis 133

16.6

gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrollen

64

16.7

Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung

16.7.1

Rinder

Grundgebühr und zusätzlich entsprechend der Anzahl

64

16.7.1.1

ab 10 bis 20 Rinder

32 bis 64

16.7.1.2

ab 21 bis 40 Rinder

32 bis 128

16.7.1.3

mehr als 40 Rinder

64 bis 128

16.7.2

Schweine oder Schafe

Grundgebühr und zusätzlich entsprechend Anzahl

64

16.7.2.1

ab 30 bis 50 Schweine oder Schafe

32 bis 64

16.7.2.2

ab 51 bis 200 Schweine oder Schafe

64 bis 128

16.7.2.3

mehr als 200 Schweine oder Schafe

64 bis 256

16.8

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)

130 bis 180

16.9

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.9.1

Nachkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008

64

16.10

Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)

16.10.1

Nachkontrollen gemäß § 7 LegRegG nach Beanstandungen

ab 350 bis 1 000 Legehennenplätze

64

mehr als 1 000 bis 10 000 Legehennenplätze

64 bis 128

mehr als 10 000 bis 50 000 Legehennenplätze

64 bis 192

mehr als 50 000 Legehennenplätze

64 bis 256

17

Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)

nach Aufwand,

mindestens 250

18

Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften

Amtshandlungen gegenüber dem Verantwortlichen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit diese nicht von anderen fachspezifischen Tarifstellen erfasst werden

nach Zeitaufwand

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