Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GebOLandw · GVBl.II/14, [Nr. 47]
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
5 Normen · Ausgangsfassung vom 11.07.2014 · letzte Änderung 03.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Gebührentarif
- § 2 Mehrfache Amtshandlungen
- § 3 Gebührenbemessung
- § 4 Gebühren in besonderen Fällen
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 1)
- Anlage 2 (zu § 1)
Änderungsverlauf
- 03.09.2026 — 1 Norm geändert · § 3 neueste Änderung
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 5
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Stand der amtlichen Fassung
28.08.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 41])
- 21.08.2026 — 5 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4, 5
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Historischer Änderungsnachweis
17.09.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.09.2019
§ 3 geändert; Anlage 2 neu gefasst
GVBl. II 2019, Nr. 76
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).