Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeine Hafenverordnung
AHVOVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 8. Januar 2000
Aufgrund des § 37 Abs.4 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), § 26 in Verbindung mit § 35 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 1115) und § 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432, 2445), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft verordnet:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich
Begriffsdefinition
Anwendung anderer Vorschriften
Hafenbehörde, Zuständigkeiten
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
Grundregeln für das Verhalten im Hafen
Verkehrsstörende Einrichtungen
Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
Reinhaltung des Hafens
Beseitigung gesunkener Wasserfahrzeuge, Fahrzeuge und störender Gegenstände
Zweiter Abschnitt
Meldepflichten, Befugnisse der Hafenbehörden
An- und Abmeldung
Meldepflicht für Wasserfahrzeuge, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) unterliegen
Erlaubnis zum Einlaufen
Stilllegen von Wasserfahrzeugen, besondere Nutzung
Betreten der Wasserfahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
Dritter Abschnitt
Verkehr und Aufenthalt
Schlepp- und Schubverkehr
Zuweisung der Liegeplätze
Festmachen und Ankern
Besetzung und Bewachung der Wasserfahrzeuge
Landgänge
Gebrauch der Propulsionsorgane und Bugstrahlanlagen bei festgemachten Wasserfahrzeugen
Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
Eigenversorgung mit Treibstoffen
Vierter Abschnitt
Umschlag
Benutzung von Hafenanlagen
Abstellen von Gütern
Verordnungen der Bezirksregierungen
Fünfter Abschnitt
Zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder
wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
Vorkehrungen für Gefahrenfälle
Ladungspapiere
Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Festmachen von Wasserfahrzeugen
Evakuierungsmittel
Laden und Löschen
Aufenthalt an Bord
Aufsicht
Wache und Alarm
Verhalten bei Gewitter
Sechster Abschnitt
Vorschriften über harmonisierte
Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Pflichten
Teil 2
Vorschriften für Häfen mit Seeverkehren
Erster Abschnitt
Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle
Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Pflichten
Zweiter Abschnitt
Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen
Festlegung von Häfen oder bestimmbare Bereiche von Häfen
Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen
Verfahren zur Meldung etwaiger Unzulänglichkeiten
Teil 3
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten
Inkrafttreten
Teil 1
Allgemeine Vorschriften