Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeine Hafenverordnung

AHVO

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 8. Januar 2000

Aufgrund des § 37 Abs.4 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), § 26 in Verbindung mit § 35 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 1115) und § 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432, 2445), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft verordnet:

Inhaltsübersicht

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsdefinition

§ 3

Anwendung anderer Vorschriften

§ 4

Hafenbehörde, Zuständigkeiten

Erster Abschnitt

Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen

§ 5

Grundregeln für das Verhalten im Hafen

§ 6

Verkehrsstörende Einrichtungen

§ 7

Anderweitige Benutzung der Hafengewässer

§ 8

Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr

§ 9

Reinhaltung des Hafens

§ 10

Beseitigung gesunkener Wasserfahrzeuge, Fahrzeuge und störender Gegenstände

Zweiter Abschnitt

Meldepflichten, Befugnisse der Hafenbehörden

§ 11

An- und Abmeldung

§ 12

Meldepflicht für Wasserfahrzeuge, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) unterliegen

§ 13

Erlaubnis zum Einlaufen

§ 14

Stilllegen von Wasserfahrzeugen, besondere Nutzung

§ 15

Betreten der Wasserfahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag

§ 16

Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung

Dritter Abschnitt

Verkehr und Aufenthalt

§ 17

Schlepp- und Schubverkehr

§ 18

Zuweisung der Liegeplätze

§ 19

Festmachen und Ankern

§ 20

Besetzung und Bewachung der Wasserfahrzeuge

§ 21

Landgänge

§ 22

Gebrauch der Propulsionsorgane und Bugstrahlanlagen bei festgemachten Wasserfahrzeugen

§ 23

Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord

§ 24

Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land

§ 25

Eigenversorgung mit Treibstoffen

Vierter Abschnitt

Umschlag

§ 26

Benutzung von Hafenanlagen

§ 27

Abstellen von Gütern

§ 28

Verordnungen der Bezirksregierungen

Fünfter Abschnitt

Zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder

wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden

§ 29

Vorkehrungen für Gefahrenfälle

§ 30

Ladungspapiere

§ 31

Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 32

Festmachen von Wasserfahrzeugen

§ 33

Evakuierungsmittel

§ 34

Laden und Löschen

§ 35

Aufenthalt an Bord

§ 36

Aufsicht

§ 37

Wache und Alarm

§ 38

Verhalten bei Gewitter

Sechster Abschnitt

Vorschriften über harmonisierte

Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen

§ 39

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 40

Pflichten

Teil 2

Vorschriften für Häfen mit Seeverkehren

Erster Abschnitt

Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle

§ 41

Geltungsbereich

§ 42

Begriffsbestimmungen

§ 43

Pflichten

Zweiter Abschnitt

Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen

§ 44

Festlegung von Häfen oder bestimmbare Bereiche von Häfen

§ 45

Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen

§ 46

Verfahren zur Meldung etwaiger Unzulänglichkeiten

Teil 3

Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 47

Ordnungswidrigkeiten

§ 48

Inkrafttreten

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1