Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeine Hafenverordnung
AHVO§ 39 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AHVO/39#abs-1 (1) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Häfen und Umschlaganlagen, die
1 a) sich an Binnenwasserstraßen der Klasse IV und darüber gemäß der Klassifizierung der europäischen Binnenwasserstraßen befinden, die über eine Wasserstraße mindestens der Klasse IV mit einer Wasserstraße mindestens der Klasse IV eines anderen Mitgliedsstaates verbunden sind oder
b) zu dem Binnenwasserstraßennetz des Schemas in Anhang I Abschnitt 4 der Entscheidung Nr. 1346/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG hinsichtlich Seehäfen, Binnenhäfen und intermodaler Terminals sowie des Vorhabens Nummer 8 in Anhang III gehören oder
c) an andere transeuropäische Verkehrswege gemäß Anhang I der Entscheidung Nummer 1346/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2 Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung Nummer 1692/96/EG hinsichtlich Seehäfen, Binnenhäfen und intermodaler Terminals sowie des Vorhabens Nummer 8 in Anhang III angeschlossen sind sowie
2. dem gewerblichen Verkehr offen stehen und
3. mit Umschlagsanlagen für den intermodalen Verkehr ausgestattet sind oder deren jährliches Güterumschlagsvolumen mindestens 500 000 Tonnen beträgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AHVO/39#abs-2 (2) Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services - RIS) sind die harmonisierten Informationsdienste zur Unterstützung des Verkehrs- und Transportmanagements in der Binnenschifffahrt einschließlich - sofern technisch durchführbar - der Schnittstellen mit anderen Verkehrsträgern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AHVO/39#abs-3 (3) RIS-Benutzerinnen und -Benutzer sind alle Nutzergruppen wie Schiffsführer, RIS-Betriebspersonal, Betreiber von Schleusen und/oder Brücken, Wasserstraßenverwaltungen, Hafen- und Terminalbetreiber, Personal in den Unfallbekämpfungszentren der Rettungsdienste, Flottenmanager, Verlader und Frachtmakler.