Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AHVO · GV. NRW. S. 332
Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen
48 Normen · ausgefertigt 08.01.2000 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsdefinition
- § 3 Anwendung anderer Vorschriften
- § 4 Hafenbehörde, Zuständigkeiten
- § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
- § 6 Verkehrsstörende Einrichtungen
- § 7 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
- § 8 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
- § 9 Reinhaltung des Hafens
- § 10 Beseitigung gesunkener Wasserfahrzeuge, Fahrzeuge und störender Gegenstände
- § 11 An- und Abmeldung
- § 12 Meldepflicht für Fahrzeuge, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) unterliegen
- § 13 Erlaubnis zum Einlaufen
- § 14 Stilllegen von Wasserfahrzeugen, besondere Nutzung
- § 15 Betreten der Wasserfahrzeuge und der schwimmenden Anlagendurch Personen im dienstlichen Auftrag
- § 16 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
- § 17 Schlepp- und Schubverkehr
- § 18 Zuweisung der Liegeplätze
- § 19 Festmachen und Ankern
- § 20 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
- § 21 Landgänge
- § 22 Gebrauch der Propulsionsorgane und Bugstrahlanlagenbei festgemachten Wasserfahrzeugen
- § 23 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
- § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
- § 25 Eigenversorgung mit Treibstoffen
- § 26 Benutzung von Hafenanlagen
- § 27 Abstellen von Gütern
- § 28 Verordnungen der Bezirksregierungen
- § 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
- § 30 Ladungspapiere
- § 31 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- § 32 Festmachen von Wasserfahrzeugen
- § 33 Evakuierungsmittel
- § 34 Laden und Löschen
- § 35 Aufenthalt an Bord
- § 36 Aufsicht
- § 37 Wache und Alarm
- § 38 Verhalten bei Gewitter
- § 39 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 40 Pflichten
- § 41 Geltungsbereich
- § 42 Begriffsbestimmungen
- § 43 Pflichten
- § 44 Festlegung von Häfen oder bestimmter Bereiche von Häfen
- § 45 Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Hafen
- § 46 Verfahren zur Meldung etwaiger Unzulänglichkeiten
- § 47 Ordnungswidrigkeiten
- § 48 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1