Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBeamtVG · GVBl. S. 410, 528, 764, BayRS 2033-1-1-F
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz
129 Normen · Ausgangsfassung vom 05.08.2010 · 16 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Arten der Versorgung, Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Regelung durch Gesetz
- Art. 4 Allgemeine Anpassung
- Art. 5 Zahlungsweise
- Art. 6 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Art. 7 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- Art. 8 Verjährung
- Art. 9 Festsetzung, Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung
- Art. 10 Anzeige- und Mitwirkungspflichten
- Art. 11 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- Art. 12 Ruhegehaltfähige Bezüge
- Art. 13 Ruhegehaltfähigkeit von Hochschulleistungsbezügen
- Art. 14 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Art. 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- Art. 16 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Art. 17 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Art. 18 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Art. 19 Sonstige Zeiten
- Art. 20 Ausbildungszeiten
- Art. 21 Zeiten in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
- Art. 22 Wissenschaftliche Qualifikationszeiten
- Art. 23 Zurechnungszeit und besondere Verwendungen
- Art. 24 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung von Dienstzeiten
- Art. 25 Ausschlusszeiten
- Art. 26 Höhe des Ruhegehalts
- Art. 27 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- Art. 28 Ruhegehaltssatz für Beamte und Beamtinnen auf Zeit
- Art. 29 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte und Beamtinnen
- Art. 30 Beamte und Beamtinnen auf Zeit in leitender Funktion
- Art. 31 Allgemeines
- Art. 32 Bezüge für den Sterbemonat
- Art. 33 Sterbegeld
- Art. 34 Versorgungsurheber
- Art. 35 Witwengeld
- Art. 36 Höhe des Witwengeldes
- Art. 37 Witwenabfindung
- Art. 38 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwer oder Witwen
- Art. 39 Waisengeld
- Art. 40 Höhe des Waisengeldes
- Art. 41 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- Art. 42 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Art. 43 Beginn der Zahlungen
- Art. 44 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung
- Art. 45 Allgemeines
- Art. 46 Dienstunfall
- Art. 47 Meldung und Untersuchungsverfahren
- Art. 48 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- Art. 49 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Art. 50 Heilverfahren, Verordnungsermächtigung
- Art. 51 Pflegekosten
- Art. 52 Unfallausgleich
- Art. 53 Unfallruhegehalt
- Art. 54 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- Art. 55 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und Beamtinnen sowie frühere Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen
- Art. 56 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- Art. 57 Unfallsterbegeld
- Art. 58 Unfallhinterbliebenenversorgung
- Art. 59 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- Art. 60 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Art. 61 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- Art. 62 Einmalige Unfallentschädigung
- Art. 63 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Art. 64 Einsatzunfall
- Art. 65 Unfallfürsorge bei Einsatzunfall
- Art. 66 Schadensausgleich
- Art. 67 Übergangsgeld
- Art. 68 Bezüge bei Verschollenheit
- Art. 69 Orts- und Familienzuschlag
- Art. 70 Ausgleichsbetrag
- Art. 71 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge
- Art. 72 Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- Art. 73 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Art. 74 Kinderzuschlag zum Witwengeld
- Art. 75 Anspruch und Bestandteile
- Art. 76 Grundbetrag
- Art. 77 Sonderbetrag für Kinder
- Art. 78 Ausschlusstatbestände
- Art. 79 Zahlungsweise, Teilsonderzahlung
- Art. 80 Verlust der Versorgung infolge Verurteilung
- Art. 81 Verlust der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- Art. 82 Verlust der Versorgung bei verfassungsfeindlicher Betätigung
- Art. 83 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- Art. 84 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- Art. 85 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Altersgeld
- Art. 86 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- Art. 87 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
- Art. 88 Erhöhung der Höchstgrenzen
- Art. 89 Mindestbelassung bei Unterhaltsbeitrag nach Art. 55
- Art. 90 Reihenfolge der Anwendung der Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften
- Art. 91 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Art. 92 Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs
- Art. 93 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- Art. 94 Dienstherrenwechsel
- Art. 95 Versorgungslastenteilung
- Art. 96 Abfindung
- Art. 97 Berechnungsgrundlagen
- Art. 98 Weitere Zahlungsansprüche
- Art. 99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten
- Art. 99a Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 100 Besondere Bestandskraft
- Art. 101 Bezügebestandteile
- Art. 102 Versorgung künftiger Hinterbliebener, Versorgungsausgleich
- Art. 103 Besondere Bestimmungen zu den ruhegehaltfähigen Bezügen, zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit und zum Ruhegehalt
- Art. 104 Ruhegehalt und Übergangsgeld auf Grund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht
- Art. 105 Hinterbliebenenversorgung
- Art. 106 Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen
- Art. 107 Besondere Maßgaben
- Art. 108 Laufende Erstattungen
- Art. 109 Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufende Erstattung
- Art. 110 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach Art. 95
- Art. 111 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
- Art. 112 Übernahme der Versorgungslasten in Altfällen
- Art. 113 Entpflichtete Professoren und Professorinnen
- Art. 113a Überleitung von Versorgungsberechtigten mit Besoldungsgruppen W 2 und W 3; Hochschulleistungsbezüge
- Art. 114 (aufgehoben)
- Art. 114a Kindererziehungszuschlag für vor 1992 geborene Kinder
- Art. 114b Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag für am 1. Januar 2017 vorhandene Versorgungsempfänger
- Art. 114c Übergangsvorschrift für am 1. Januar 2020 vorhandene Versorgungsempfänger
- Art. 114d Übergangsvorschrift für am 1. Januar 2022 vorhandene Versorgungsempfänger
- Art. 114e (aufgehoben)
- Art. 114f Einmalige Energiepreispauschale
- Art. 114g Übergangsvorschriften zu orts- und familienbezogenen Versorgungsbestandteilen
- Art. 114h Übergangsvorschrift aufgrund Anpassung der Lehrerbesoldung
- Art. 114i Inflationsausgleichszahlungen
- Art. 115 Gleichstehende Tatbestände
- Art. 116 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Art. 117 Anpassung der Versorgung
- Art. 118 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 73 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.