Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBeamtVG · GVBl. S. 410, 528, 764, BayRS 2033-1-1-F
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz
129 Normen · ausgefertigt 05.08.2010 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Arten der Versorgung, Begriffsbestimmungen
- Art 3 Regelung durch Gesetz
- Art 4 Allgemeine Anpassung
- Art 5 Zahlungsweise
- Art 6 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Art 7 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- Art 8 Verjährung
- Art 9 Festsetzung, Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung
- Art 10 Anzeige- und Mitwirkungspflichten
- Art 11 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- Art 12 Ruhegehaltfähige Bezüge
- Art 13 Ruhegehaltfähigkeit von Hochschulleistungsbezügen
- Art 14 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Art 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- Art 16 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Art 17 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Art 18 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Art 19 Sonstige Zeiten
- Art 20 Ausbildungszeiten
- Art 21 Zeiten in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
- Art 22 Wissenschaftliche Qualifikationszeiten
- Art 23 Zurechnungszeit und besondere Verwendungen
- Art 24 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung von Dienstzeiten
- Art 25 Ausschlusszeiten
- Art 26 Höhe des Ruhegehalts
- Art 27 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- Art 28 Ruhegehaltssatz für Beamte und Beamtinnen auf Zeit
- Art 29 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte und Beamtinnen
- Art 30 Beamte und Beamtinnen auf Zeit in leitender Funktion
- Art 31 Allgemeines
- Art 32 Bezüge für den Sterbemonat
- Art 33 Sterbegeld
- Art 34 Versorgungsurheber
- Art 35 Witwengeld
- Art 36 Höhe des Witwengeldes
- Art 37 Witwenabfindung
- Art 38 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwer oder Witwen
- Art 39 Waisengeld
- Art 40 Höhe des Waisengeldes
- Art 41 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- Art 42 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Art 43 Beginn der Zahlungen
- Art 44 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung
- Art 45 Allgemeines
- Art 46 Dienstunfall
- Art 47 Meldung und Untersuchungsverfahren
- Art 48 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- Art 49 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Art 50 Heilverfahren, Verordnungsermächtigung
- Art 51 Pflegekosten
- Art 52 Unfallausgleich
- Art 53 Unfallruhegehalt
- Art 54 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- Art 55 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und Beamtinnen sowie frühere Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen
- Art 56 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- Art 57 Unfallsterbegeld
- Art 58 Unfallhinterbliebenenversorgung
- Art 59 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- Art 60 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Art 61 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- Art 62 Einmalige Unfallentschädigung
- Art 63 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Art 64 Einsatzunfall
- Art 65 Unfallfürsorge bei Einsatzunfall
- Art 66 Schadensausgleich
- Art 67 Übergangsgeld
- Art 68 Bezüge bei Verschollenheit
- Art 69 Orts- und Familienzuschlag
- Art 70 Ausgleichsbetrag
- Art 71 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge
- Art 72 Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- Art 73 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Art 74 Kinderzuschlag zum Witwengeld
- Art 75 Anspruch und Bestandteile
- Art 76 Grundbetrag
- Art 77 Sonderbetrag für Kinder
- Art 78 Ausschlusstatbestände
- Art 79 Zahlungsweise, Teilsonderzahlung
- Art 80 Verlust der Versorgung infolge Verurteilung
- Art 81 Verlust der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- Art 82 Verlust der Versorgung bei verfassungsfeindlicher Betätigung
- Art 83 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- Art 84 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- Art 85 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Altersgeld
- Art 86 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- Art 87 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
- Art 88 Erhöhung der Höchstgrenzen
- Art 89 Mindestbelassung bei Unterhaltsbeitrag nach Art. 55
- Art 90 Reihenfolge der Anwendung der Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften
- Art 91 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Art 92 Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs
- Art 93 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- Art 94 Dienstherrenwechsel
- Art 95 Versorgungslastenteilung
- Art 96 Abfindung
- Art 97 Berechnungsgrundlagen
- Art 98 Weitere Zahlungsansprüche
- Art 99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten
- Art 99a Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art 100 Besondere Bestandskraft
- Art 101 Bezügebestandteile
- Art 102 Versorgung künftiger Hinterbliebener, Versorgungsausgleich
- Art 103 Besondere Bestimmungen zu den ruhegehaltfähigen Bezügen, zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit und zum Ruhegehalt
- Art 104 Ruhegehalt und Übergangsgeld auf Grund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht
- Art 105 Hinterbliebenenversorgung
- Art 106 Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen
- Art 107 Besondere Maßgaben
- Art 108 Laufende Erstattungen
- Art 109 Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufende Erstattung
- Art 110 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach Art. 95
- Art 111 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
- Art 112 Übernahme der Versorgungslasten in Altfällen
- Art 113 Entpflichtete Professoren und Professorinnen
- Art 113a Überleitung von Versorgungsberechtigten mit Besoldungsgruppen W 2 und W 3; Hochschulleistungsbezüge
- Art 114 (aufgehoben)
- Art 114a Kindererziehungszuschlag für vor 1992 geborene Kinder
- Art 114b Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag für am 1. Januar 2017 vorhandene Versorgungsempfänger
- Art 114c Übergangsvorschrift für am 1. Januar 2020 vorhandene Versorgungsempfänger
- Art 114d Übergangsvorschrift für am 1. Januar 2022 vorhandene Versorgungsempfänger
- Art 114e (aufgehoben)
- Art 114f Einmalige Energiepreispauschale
- Art 114g Übergangsvorschriften zu orts- und familienbezogenen Versorgungsbestandteilen
- Art 114h Übergangsvorschrift aufgrund Anpassung der Lehrerbesoldung
- Art 114i Inflationsausgleichszahlungen
- Art 115 Gleichstehende Tatbestände
- Art 116 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Art 117 Anpassung der Versorgung
- Art 118 Inkrafttreten, Außerkrafttreten