Gesetze / Landesrecht Bayern / LWG · GVBl. S. 277, 278, 620, BayRS 111-1-I
Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid
93 Normen · Ausgangsfassung vom 05.07.2002 · 12 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art. 1 Voraussetzungen des Stimmrechts
- Art. 2 Ausschluss vom Stimmrecht
- Art. 3 Ausübung des Stimmrechts
- Art. 4 Wählerverzeichnis und Wahlschein
- Art. 5 Wahlkreis, Stimmkreis, Stimmbezirk
- Art. 6 Wahlorgane
- Art. 7 Bildung der Wahlorgane
- Art. 8 Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- Art. 9 Ehrenämter
- Art. 10 Tag der Abstimmung
- Art. 11 Öffentlichkeit der Abstimmung
- Art. 12 Unzulässige Beeinflussung der Abstimmenden, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen zur Stimmabgabe
- Art. 13 Abstimmungsgeheimnis
- Art. 14 Stimmzettel, Stimmenzählgeräte
- Art. 15 Briefwahl
- Art. 16 Entscheidungen des Wahlvorstands
- Art. 17 Kosten der Abstimmung
- Art. 18 Dienstbefreiung ohne Lohnabzug
- Art. 19 Wahlrechtsgrundsätze und Wahldauer
- Art. 20 Festsetzung des Wahltags
- Art. 21 Zahl der Abgeordneten
- Art. 22 Wählbarkeit
- Art. 23 Wahlvorschlagsrecht
- Art. 24 Beteiligungsanzeige
- Art. 25 Mängelbeseitigung, Feststellung des Landeswahlausschusses
- Art. 26 Einreichung der Wahlkreisvorschläge
- Art. 27 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
- Art. 28 Aufstellung der Stimmkreisbewerber
- Art. 29 Aufstellung der Wahlkreisliste
- Art. 30 Beauftragte für die Wahlkreisvorschläge
- Art. 31 Rücknahme von Wahlkreisvorschlägen
- Art. 32 Änderung von Wahlkreisvorschlägen
- Art. 33 Beseitigung von Mängeln
- Art. 34 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
- Art. 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
- Art. 36 Stimmen
- Art. 37 Stimmzettel
- Art. 38 Stimmabgabe
- Art. 39 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
- Art. 40 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen
- Art. 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmkreis
- Art. 42 Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis
- Art. 43 Wahl der Vertreter der Stimmkreise
- Art. 44 Wahl der Abgeordneten aus den Wahlkreislisten
- Art. 45 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
- Art. 46 Listennachfolger
- Art. 47 Ungültigkeitserklärung von Stimmen durch den Landeswahlausschuss
- Art. 48 Benachrichtigung der Gewählten
- Art. 49 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
- Art. 50 Bekanntmachung der Namen der Gewählten
- Art. 51 Zuständigkeit
- Art. 52 Umfang der Wahlprüfung
- Art. 53 Frist für Wahlbeanstandungen
- Art. 54 Nachwahl
- Art. 55 Wiederholungswahl
- Art. 56 Verlust der Mitgliedschaft beim Landtag
- Art. 57 Ruhen der Mitgliedschaft eines Abgeordneten
- Art. 58 Feststellung der Listennachfolger
- Art. 59 Folgen eines Parteiverbots
- Art. 60 Leistungen an Parteien
- Art. 61 Leistungen an sonstige organisierte Wählergruppen
- Art. 62 Volksgesetzgebung
- Art. 63 Zulassungsantrag
- Art. 64 Entscheidung über den Zulassungsantrag
- Art. 65 Bekanntmachung des Volksbegehrens und der Eintragungsfrist
- Art. 66 Änderung und Rücknahme des Zulassungsantrags
- Art. 67 Eintragungsbezirke
- Art. 68 Auslegung der Eintragungslisten
- Art. 69 Eintragungsberechtigung, Inhalt der Eintragung, Eintragungsschein
- Art. 70 Ungültige Eintragungen
- Art. 71 Feststellung des Ergebnisses des Volksbegehrens
- Art. 72 Vorlage des Volksbegehrens an den Landtag
- Art. 73 Behandlung des Volksbegehrens im Landtag
- Art. 74 Kosten
- Art. 75 Bekanntmachung von Tag und Gegenstand des Volksentscheids
- Art. 76 Stimmzettel, Stimmabgabe
- Art. 77 Ungültige Stimmen
- Art. 78 Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- Art. 79 Ergebnis des Volksentscheids
- Art. 80 Prüfung des Volksentscheids
- Art. 81 Ausfertigung und Verkündung der Gesetze
- Art. 82 Beteiligung des Beauftragten des Volksbegehrens in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
- Art. 83 Abberufung des Landtags durch das Volk
- Art. 84 Volksbegehren
- Art. 85 Volksentscheid
- Art. 86 Ergebnis des Volksentscheids
- Art. 87 Vollzug der Abberufung
- Art. 88 Volksentscheid über Beschlüsse des Landtags auf Änderung der Verfassung
- Art. 89 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 90 Fristen, Termine und Form
- Art. 91 Wahlstatistik
- Art. 92 Landeswahlordnung
- Art. 93 In-Kraft-Treten
- Anlage Anlage zu Art. 5 Abs. 4 Stimmkreiseinteilung für die Wahl zum Bayerischen Landtag
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
23.05.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2022 (GVBl. S. 218)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.