Gesetze / Landesrecht Bayern / Landeswahlgesetz
LWGArt 19 Wahlrechtsgrundsätze und Wahldauer
Stand: 25.08.2026
Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt.