Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / OVP · GV. NRW. 2026 S. 93
Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
54 Normen · ausgefertigt 07.01.2026 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Teil 1 Vorbereitungsdienst
- § 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Dienstbezeichnungen
- § 3 Ausbildungsbehörde
- § 4 Einstellungsantrag
- § 5 Einstellung
- § 6 Dienstverhältnis
- § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Ausbildung im Vorbereitungsdienst
- § 9 Vorbereitungsdienst in Teilzeit
- § 10 Verantwortung für die Ausbildung
- § 11 Ausbildung an Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung
- § 12 Unterrichtsbesuche
- § 13 Ausbildung an Schulen
- § 14 Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen
- § 15 Ausbildungsbeauftragte
- § 16 Ausbildungsprogramme
- § 17 Perspektivgespräche
- § 18 Langzeitbeurteilungen
- Teil 2 Verteilung der Ausbildungsplätze
- § 19 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
- § 20 Verteilung der Ausbildungsplätze auf Schulformen
- § 21 Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber auf die Schulformen
- § 22 Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber auf die Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung
- § 23 Verfahren zur Verteilung der Ausbildungsplätze an Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung
- Teil 3 Besondere Vorschriften der Ausbildung im Vorbereitungsdienst
- § 24 Grundschule
- § 25 Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule
- § 26 Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- § 27 Berufskolleg
- § 28 Lehramt für sonderpädagogische Förderung
- § 29 Erwerb mehrerer Lehramtsbefähigungen
- Teil 4 Staatsprüfung
- § 30 Zweck der Prüfung
- § 31 Einteilung der Staatsprüfung
- § 32 Noten
- § 33 Prüfungszeit
- § 34 Prüfungsamt
- § 35 Prüfungsausschuss
- § 36 Unterrichtspraktische Prüfungen
- § 37 Kolloquium
- § 38 Ermittlung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung
- § 39 Versäumen von Prüfungsterminen
- § 40 Rücktritt
- § 41 Ordnungswidriges Verhalten
- § 42 Wiederholung der Staatsprüfung
- § 43 Zeugnisse und Bescheinigungen
- Teil 5 Besondere Vorschriften über die Festlegung der Zahl der Ausbildungsplätze und das Zulassungsverfahren
- § 44 Ausbildungskapazitäten
- § 45 Grundsätze des Zulassungsverfahrens
- § 46 Auswahl nach Bedarf
- § 47 Auswahl nach Qualifikation
- § 48 Auswahl nach Wartezeit
- § 49 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 50 Durchführung des Zulassungsverfahrens für Fächer
- § 51 Nachrückverfahren
- § 52 Folgen des Nichtantritts im Vorbereitungsdienst
- Teil 6 Schlussbestimmungen
- § 53 Nachteilsausgleich
- § 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3