Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung
OVPTeil 5 Besondere Vorschriften über die Festlegung der Zahl der Ausbildungsplätze und das Zulassungsverfahren
Stand: 26.08.2026
Für Teil 5 OVP liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.