Gesetze / BOStrab · BGBl I 1987, 2648
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
65 Normen · ausgefertigt 11.12.1987 · 22 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.05.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt · Allgemeines
- § 1Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen
- § 2Grundregeln
- § 3Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
- § 4Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
- § 5Technische Aufsicht
- § 6Ausnahmen
- Zweiter Abschnitt · Betriebsleitung
- § 7Unternehmer
- § 8Betriebsleiter
- § 9Bestätigung als Betriebsleiter
- Dritter Abschnitt · Betriebsbedienstete
- § 10Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete
- § 11Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete
- § 12Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten
- § 13Verhalten während des Dienstes
- § 14Verhalten bei Krankheit
- Vierter Abschnitt · Betriebsanlagen
- § 15Streckenführung
- § 16Bahnkörper
- § 17Oberbau
- § 18Umgrenzung des lichten Raumes
- § 19Sicherheitsräume
- § 20Bahnübergänge
- § 21Signalanlagen
- § 22Zugsicherungsanlagen
- § 23Nachrichtentechnische Anlagen
- § 24Energieversorgungsanlagen
- § 25Fahrleitungsanlagen
- § 26Rückleitungen
- § 27Beleuchtungsanlagen
- § 28Rohrleitungen
- § 29Brücken
- § 30Tunnel
- § 31Haltestellen
- § 32Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
- Fünfter Abschnitt · Fahrzeuge
- § 33Fahrzeuggestaltung
- § 34Fahrzeugmaße
- § 35Fahrwerke
- § 36Bremsen
- § 37Antrieb
- § 38Fahrsteuerung
- § 39Stromabnehmer und Schleifer
- § 40Signaleinrichtungen
- § 41Bahnräumer und Schienenräumer
- § 42Kupplungseinrichtungen
- § 43Türen für den Fahrgastwechsel
- § 44Fahrzeugführerplatz
- § 45Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung
- § 46Informationseinrichtungen
- § 47Beschriftungen und Sinnbilder
- § 48Ausrüstung für Notfälle
- Sechster Abschnitt · Betrieb
- § 49Fahrordnung
- § 50Zulässige Geschwindigkeiten
- § 51Signale
- § 52Einsatz von Betriebsbediensteten
- § 53Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten
- § 54Fahrbetrieb
- § 55Teilnahme am Straßenverkehr
- § 56Verhalten bei Mängeln an Zügen
- § 57Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
- § 58Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
- § 59Betriebsgefährdende oder betriebsstörende Handlungen
- Siebenter Abschnitt · Verfahrensvorschriften
- § 60Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen
- § 61Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen und Fahrzeugen
- § 62Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge
- Achter Abschnitt · Ordnungswidrigkeiten, Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 63Ordnungswidrigkeiten
- § 64Übergangsvorschrift
- § 65Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1(zu § 20 Absatz 5 Nummer 1) Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen
- Anlage 2(zu § 36) Grenzwerte für Bremsungen
- Anlage 3(zu § 47 Abs. 2 Nr. 2) Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
- Anlage 4(zu den §§ 20, 21, 40, 51) Signale
Änderungsverlauf
- 07.05.2026 — 1 Norm geändert · § 37 neueste Änderung
- 09.10.2019 — 15 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5 und 11 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.