Gesetze / Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
BOStrab§ 65 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrabBO%201987/65#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrabBO%201987/65#abs-2 (2)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrabBO%201987/65#abs-3 (3) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StrabBO%201987/65#abs-4 (4) (weggefallen)
Änderungsverlauf
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16.12.2016 Ausfertigung
§ 65 geändert, Abs. 3 und 4 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I 2938)
BGBl. 2016 I S. 2938
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.