Gesetze / Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
BOStrab§ 32 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
Stand: 10.06.2019
An den Zugängen und Abgängen von Aufzügen, Fahrtreppen oder Fahrsteigen müssen freie Räume als Stauräume vorhanden sein.
Gesetze / Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
BOStrabStand: 10.06.2019
An den Zugängen und Abgängen von Aufzügen, Fahrtreppen oder Fahrsteigen müssen freie Räume als Stauräume vorhanden sein.