Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg
APO-WbKVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 23. Februar 2000
Auf Grund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für die Bildungsgänge
§ 1 Ziel des Weiterbildungskollegs, Geltungsbereich
§ 2 Schulprogramm
§ 3 Aufnahmevoraussetzungen
§ 4 Gliederung und Dauer der Ausbildung
§ 5 Einstufung und Anerkennung von Vorleistungen im Bildungsgang der Abendrealschule
§ 6 Einstufung in die Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg
§ 7 Wiederholung von Kursen und Semestern
§ 8 Nachprüfung
§ 9 Überschreiten der Höchstverweildauer
§ 10 Abstimmung der Angebote im Weiterbildungskolleg
§ 11 Übergänge
§ 12 Beratung und Information
§ 13 Ergänzende Bestimmung für behinderte Studierende
2. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Unterricht,
Leistungsbewertung und Prüfung
1. Unterabschnitt
Unterricht und Leistungsbewertung
§ 14 Ausbildung, Richtlinien und Lehrpläne
§ 15 Unterrichtsvolumen
§ 16 Unterrichtsorganisation
§ 17 Grundsätze der Leistungsbewertung
§ 18 Beurteilungsbereich "Klausuren"
§ 19 Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit"
2. Unterabschnitt
Verfahrensbestimmungen für die Prüfungen
§ 20 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten
§ 21 Widerspruch und Akteneinsicht
3. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den Unterricht und
die Prüfung im Bildungsgang der Abendrealschule
1. Unterabschnitt
Unterricht
§ 22 Rahmenstundentafel
§ 23 Belegung von Unterricht
§ 24 Zulassung zum nächsthöheren Semester
2. Unterabschnitt
Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife)
§ 25 Art und Dauer der Prüfung
§ 26 Vorbereitung der Prüfung, Beurteilung der schriftlichen Arbeiten
§ 26a Vornote, Prüfungsnote, Abschlussnote
§ 26b Weiteres Verfahren
§ 26c Fachprüfungsausschüsse
§ 27 Mündliche Prüfung
§ 28 Erwerb des Abschlusses und der Berechtigungen
§ 29 Erkrankung, Versäumnis, Täuschungsversuch
§ 30 Weitere Abschlüsse
§ 31 Zeugnisse, Bescheinigungen
4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den Unterricht und die Prüfung
in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg
1. Unterabschnitt
Unterricht
§ 32 Fächer der Ausbildung, Aufgabenfelder
§ 33 Vorkurs
§ 34 Einführungsphase
§ 35 Qualifikationsphase
§ 36 Pflichtbindung in der Qualifikationsphase
§ 37 Wahl der Abiturfächer
§ 38 Besondere Lernleistung und Projektkurse
§ 39 Zulassungsverfahren (Einführungs- und Qualifikationsphase)
§ 40 Bescheinigung über erbrachte Leistungen
2. Unterabschnitt
Abiturprüfung
§ 41 Zeitpunkt und Gliederung der Prüfung
§ 42 Prüfungsanforderungen
§ 43 Gesamtqualifikation
§ 44 Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung
§ 45 Nichtzulassung, Rücktritt und Versäumnis
§ 46 Zentraler Abiturausschuss
§ 47 Mitglieder des Zentralen Abiturausschusses
§ 48 Fachprüfungsausschüsse
§ 49 Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste
§ 50 Fächer der schriftlichen Prüfung
§ 51 Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung
§ 52 Beurteilung der schriftlichen Arbeiten
§ 53 Fächer der mündlichen Prüfung
§ 54 Mündliche Prüfung
§ 55 Gestaltung der mündlichen Prüfung
§ 56 Niederschriften
§ 57 Feststellung der Prüfungsleistungen
§ 58 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
§ 59 Wiederholung
3. Unterabschnitt
Weitere Berechtigungen in den Bildungsgängen
von Abendgymnasium und Kolleg
§ 60 Erster Schulabschluss, Erweiterter Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
§ 61 Fachhochschulreife (schulischer Teil)
§ 62 Latinum, Graecum, Hebraicum
§ 63 Belegung einzelner Fächer
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für die Bildungsgänge