Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg

APO-WbK

§ 25 Art und Dauer der Prüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Bei Studierenden, die eine Sprachfeststellungsprüfung in der Sprache ihres Herkunftslandes ablegen, tritt diese Prüfung an die Stelle der Prüfung in der Fremdsprache.

§ 24 § 26