Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg
APO-WbK§ 53 Fächer der mündlichen Prüfung
Stand: 26.08.2026
Fächer der mündlichen Prüfung sind verpflichtend das von den Studierenden gewählte vierte Abiturfach, in dem sie Kurse in den vier Semestern der Qualifikationsphase belegt haben, und gegebenenfalls die drei Fächer der schriftlichen Prüfung.