Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg

APO-WbK

§ 15 Unterrichtsvolumen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APO-WbK/15#abs-1 (1) Im Bildungsgang der Abendrealschule umfasst der Unterricht 20 bis 22 Unterrichtsstunden in der Woche.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APO-WbK/15#abs-2 (2) Im Bildungsgang des Abendgymnasiums umfasst der Unterricht mindestens 20, im Vorkurs mindestens zwölf Unterrichtsstunden in der Woche.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/APO-WbK/15#abs-3 (3) Im Bildungsgang des Kollegs umfasst der Unterricht 30, im Vorkurs mindestens zwölf Unterrichtsstunden in der Woche.

§ 14 § 16