Gesetze / Landesrecht Bayern / GLKrWO · GVBl. S. 852
Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen BayRS 2021-1/2-1-I
107 Normen · Ausgangsfassung vom 07.11.2006 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
- § 2 Wahlehrenamt
- § 3 Bildung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 4 Beweglicher Wahlvorstand
- § 5 Einberufung des Wahlausschusses, der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 6 Tätigkeit der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 7 Unparteilichkeit und Verschwiegenheit
- § 8 Hilfskräfte
- § 9 Beschlüsse des Wahlausschusses und der Wahlvorstände
- § 10 Niederschriften
- § 11 Beschwerdeausschuss
- § 12 Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
- § 13 Bildung der allgemeinen Stimmbezirke, Sonderstimmbezirke
- § 14 Inhalt und Form der Wählerverzeichnisse
- § 15 Eintragung in das Wählerverzeichnis
- § 16 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- § 17 Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 18 Einsicht in die Wählerverzeichnisse
- § 19 Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse
- § 20 Berichtigung der Wählerverzeichnisse
- § 21 Abschluss der Wählerverzeichnisse
- § 22 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins
- § 23 Wahlscheinanträge
- § 24 Erteilung von Wahlscheinen
- § 25 Erteilung von Wahlscheinen an Wahlberechtigte in Einrichtungen
- § 26 Wahlscheinverzeichnis
- § 27 Versendung von Wahlscheinen
- § 28 Ungültigkeit und Verlust von Wahlscheinen
- § 29 Beschwerde gegen die Versagung des Wahlscheins
- § 30 Äußere Beschaffenheit der Stimmzettel
- § 31 Form und Inhalt der Stimmzettel
- § 32 Herstellung der Stimmzettel, der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen
- § 33 Wahlunterlagen bei Zusammentreffen mehrerer Wahlen
- § 34 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 35 Einreichung der Wahlvorschläge
- § 36 Unterstützungslisten
- § 37 Eintragung
- § 38 Abschluss und Weiterleitung der Unterstützungslisten
- § 39 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge
- § 40 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder sowie der Kreisrätinnen und Kreisräte
- § 41 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats
- § 42 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung
- § 43 Angaben in den Wahlvorschlägen
- § 44 (aufgehoben)
- § 45 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
- § 46 Ergänzung von Wahlvorschlägen
- § 47 Mängelbeseitigung
- § 48 Einwendungen, Weiterleitung an den Beschwerdeausschuss
- § 49 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 50 Ungültige Wahlvorschläge
- § 51 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- § 52 Ordnungszahlen
- § 53 Wahlbekanntmachung
- § 54 Abstimmungsräume
- § 55 Wahlkabinen
- § 56 Wahlurnen
- § 57 Wahltisch
- § 58 Ausstattung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände
- § 59 Eröffnung der Abstimmung
- § 60 Stimmabgabe im Abstimmungsraum
- § 61 Zurückweisung von Abstimmenden
- § 62 Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderung
- § 63 Vermerk über die Stimmabgabe
- § 64 Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 65 Schluss der Abstimmung
- § 65a Behandlung der Stimmzettel bei weniger als 50 Abstimmenden
- § 66 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
- § 67 Stimmabgabe vor beweglichen Wahlvorständen
- § 68 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
- § 69 Stimmabgabe durch Briefwahl
- § 70 Behandlung der Wahlbriefe
- § 71 Zulassung der Wahlbriefe
- § 72 Behandlung der Wahlbriefe bei weniger als 50 Wahlbriefen
- § 73 Behandlung der Wahlbriefe in Gemeinden mit nur einem Stimmbezirk
- § 74 (aufgehoben)
- § 75 Stimmvergabe bei Verhältniswahl
- § 76 Stimmvergabe bei Mehrheitswahl
- § 77 Stimmvergabe
- § 78 Stichwahl
- § 79 Ermittlung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 79a Zählung der Stimmzettel aus der Urnenwahl
- § 79b Zählung und Prüfung der Stimmzettelumschläge der Briefwahl
- § 79c Ablauf bei der Auswertung mehrerer Wahlurnen für dieselbe Wahl
- § 80 Zählung der Stimmberechtigten und der Wählerinnen und Wähler
- § 81 Auszählung der Stimmen für die Bürgermeister- und die Landratswahl
- § 82 Auszählung der Stimmen für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl
- § 83 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei allen Wahlen
- § 84 Ungültigkeit der Stimmvergabe für die Bürgermeister- und Landratswahl
- § 85 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Verhältniswahl
- § 86 Ungültigkeit der Stimmvergabe bei Mehrheitswahl
- § 87 Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 88 Schnellmeldungen
- § 89 Übersendung der Wahlunterlagen
- § 90 Vorbereitung der Feststellung und Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
- § 91 Losentscheid
- § 92 Feststellung, Verkündung und Bekanntmachung des abschließenden Wahlergebnisses
- § 93 Anzeige und Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde
- § 94 Meldungen der Wahlergebnisse
- § 95 Ablehnung der Wahl, Ausscheiden
- § 96 Nachwahlen
- § 97 Kostenerstattung durch den Landkreis
- § 98 Bekanntmachungen
- § 99 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 100 Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 101 Anlagen
- § 102 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 103 Übergangsregelung
- Schlussformel
- Anlage Anlagenverzeichnis zur GLKrWO
- Anlage 1 (zu § 17 GLKrWO)
- Anlage 2 (zu § 24 GLKrWO)
- Anlage 3 (zu §§ 30 bis 32 GLKrWO)
- Anlage 4 (zu §§ 30 bis 32 GLKrWO)
- Anlage 5 (zu §§ 30 bis 32 GLKrWO)
- Anlage 6 (zu §§ 30 bis 32 GLKrWO)
- Anlage 7 (zu §§ 30 bis 32 GLKrWO)
- Anlage 8 (zu §§ 30 bis 32 GLKrWO)
- Anlage 9 (zu §§ 30 bis 32 GLKrWO)
- Anlage 10 (zu § 34 GLKrWO)
- Anlage 11 (zu § 37 GLKrWO)
- Anlage 12 (zu § 45 GLKrWO)
- Anlage 13 (zu § 45 GLKrWO)
- Anlage 14 Teil 1 (zu § 51 GLKrWO)
- Anlage 14 Teil 2 (zu § 51 GLKrWO)
- Anlage 15 (zu § 51 GLKrWO)
- Anlage 16 (zu § 53 GLKrWO)
- Anlage 17 Teil 1 (zu § 92 GLKrWO)
- Anlage 17 Teil 2 (zu § 92 GLKrWO)
- Anlage 18 (zu §§ 78 und 92 GLKrWO)
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
16.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2025 (GVBl. S. 228)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.