Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeinde- und Landkreiswahlordnung GLKrWO Anlage 15 (zu § 51 GLKrWO) Stand: 25.08.2026 Bayern Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters