Gesetze / Landesrecht Bayern / BaySchiffV · BayRS V S. 794, BayRS 95-5-B

Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern

61 Normen · Ausgangsfassung vom 09.08.1977 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Genehmigungspflicht
  5. § 4 Inhalt der Genehmigung
  6. § 5 Führerscheinpflicht
  7. § 6 Schiffsführerschein
  8. § 7 Allgemeine Voraussetzungen für den Schiffsführerschein
  9. § 8 Schiffsführerprüfung
  10. § 9 Inhalt des Schiffsführerscheins
  11. § 10 Antrag auf Erteilung des Schiffsführerscheins
  12. § 11 Abnahme der Prüfung
  13. § 12 Widerruf
  14. § 13 Anerkennung anderer Schiffsführerscheine
  15. § 14 Allgemeine Anforderungen
  16. § 15 Sonstige Anforderungen
  17. § 16 Zusätzliche Bestimmungen für Fahrzeuge mit Maschinenbetrieb, Fahrgastschiffe und Mietfahrzeuge
  18. § 17 Mindestausrüstung der Fahrzeuge
  19. § 18 Rettungsmittel
  20. § 19 Zulassung
  21. § 20 Inhalt der Zulassungsurkunde
  22. § 21 Untersuchung der Fahrzeuge
  23. § 22 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
  24. § 23 Widerruf und Beschränkung der Zulassung
  25. § 24 Anzeigepflicht bei Veränderungen
  26. § 25 Verantwortlichkeit
  27. § 26 Schiffsführer
  28. § 27 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
  29. § 28 Überwachung
  30. § 29 Kennzeichnung der Fahrzeuge
  31. § 30 Sichtzeichen der Fahrzeuge
  32. § 31 Schallzeichen
  33. § 32 Bezeichnung von Fahrzeugen der Berufsfischer
  34. § 33 Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
  35. § 34 Verbotene Lichter und Zeichen
  36. § 35 Schutz der Schiffahrts- und Erkennungszeichen
  37. § 36 Verbot des Einbringens von Stoffen
  38. § 37 Schutz vor Immissionen
  39. § 38 Grundregeln
  40. § 39 Verhalten unter besonderen Umständen
  41. § 40 Fahrgeschwindigkeit
  42. § 41 Grundsätze für das Begegnen und Überholen
  43. § 42 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
  44. § 43 Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
  45. § 44 Verhalten beim Überholen
  46. § 45 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
  47. § 46 Einschränkungen der Schiffahrt
  48. § 47 Fahrt bei unsichtigem Wetter
  49. § 48 Fahrt mit Hilfsmotor
  50. § 49 Sperrgebiete
  51. § 50 Wassersportgebiete
  52. § 51 Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
  53. § 52 Anzeigepflichtige Veranstaltungen
  54. § 53 Anlegestellen
  55. § 54 Untersuchung der Anlegestellen
  56. § 55 Verhalten an Anlegestellen für Fahrgastschiffahrt
  57. § 56 Ausnahmen
  58. § 57 Vorrangfahrzeuge
  59. § 58 Übergangsbestimmungen
  60. § 59 Ordnungswidrigkeiten
  61. § 60 Grundrechtseinschränkung
  62. § 61 Inkrafttreten
  63. Anlage Anlage Signalordnung

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 371 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.