Gesetze / Landesrecht Bayern / BaySchiffV · BayRS V S. 794, BayRS 95-5-B
Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern
61 Normen · Ausgangsfassung vom 09.08.1977 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Genehmigungspflicht
- § 4 Inhalt der Genehmigung
- § 5 Führerscheinpflicht
- § 6 Schiffsführerschein
- § 7 Allgemeine Voraussetzungen für den Schiffsführerschein
- § 8 Schiffsführerprüfung
- § 9 Inhalt des Schiffsführerscheins
- § 10 Antrag auf Erteilung des Schiffsführerscheins
- § 11 Abnahme der Prüfung
- § 12 Widerruf
- § 13 Anerkennung anderer Schiffsführerscheine
- § 14 Allgemeine Anforderungen
- § 15 Sonstige Anforderungen
- § 16 Zusätzliche Bestimmungen für Fahrzeuge mit Maschinenbetrieb, Fahrgastschiffe und Mietfahrzeuge
- § 17 Mindestausrüstung der Fahrzeuge
- § 18 Rettungsmittel
- § 19 Zulassung
- § 20 Inhalt der Zulassungsurkunde
- § 21 Untersuchung der Fahrzeuge
- § 22 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- § 23 Widerruf und Beschränkung der Zulassung
- § 24 Anzeigepflicht bei Veränderungen
- § 25 Verantwortlichkeit
- § 26 Schiffsführer
- § 27 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
- § 28 Überwachung
- § 29 Kennzeichnung der Fahrzeuge
- § 30 Sichtzeichen der Fahrzeuge
- § 31 Schallzeichen
- § 32 Bezeichnung von Fahrzeugen der Berufsfischer
- § 33 Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
- § 34 Verbotene Lichter und Zeichen
- § 35 Schutz der Schiffahrts- und Erkennungszeichen
- § 36 Verbot des Einbringens von Stoffen
- § 37 Schutz vor Immissionen
- § 38 Grundregeln
- § 39 Verhalten unter besonderen Umständen
- § 40 Fahrgeschwindigkeit
- § 41 Grundsätze für das Begegnen und Überholen
- § 42 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
- § 43 Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
- § 44 Verhalten beim Überholen
- § 45 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- § 46 Einschränkungen der Schiffahrt
- § 47 Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 48 Fahrt mit Hilfsmotor
- § 49 Sperrgebiete
- § 50 Wassersportgebiete
- § 51 Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
- § 52 Anzeigepflichtige Veranstaltungen
- § 53 Anlegestellen
- § 54 Untersuchung der Anlegestellen
- § 55 Verhalten an Anlegestellen für Fahrgastschiffahrt
- § 56 Ausnahmen
- § 57 Vorrangfahrzeuge
- § 58 Übergangsbestimmungen
- § 59 Ordnungswidrigkeiten
- § 60 Grundrechtseinschränkung
- § 61 Inkrafttreten
- Anlage Anlage Signalordnung
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 371 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.