EuG 2006
Gericht der Europäischen Union · 150 Entscheidungen im Jahr 2006
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EuG, 31.05.2006 – T-15/05
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens,
Zitiert von 6 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 31.05.2006 – T-354/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.
Zitiert von 18 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 30.05.2006 – T-198/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens,
Zitiert von 9 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 30.05.2006 – T-87/94
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie von J. C. Blom erhoben worden ist, 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, 3. Die Entscheidung über die Klage in dieser Rechtssache, soweit sie von den im Anhang namentlich…
Zitiert von 3 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 11.05.2006 – T-194/05
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten außer den Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten. Luxemburg, den 11. Mai 2006
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 10.05.2006 – T-279/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten.
Zitiert von 29 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 10.05.2006 – T-395/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens,
Zitiert von 12 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 03.05.2006 – T-393/04
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 03.05.2006 – T-439/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens,
Zitiert von 4 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 02.05.2006 – T-328/03
Urteil
Leitsatz 1. Artikel 2 und 3 Buchstabe a der Entscheidung 2004/207/EG der Kommission vom 16, Juli 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.369 — T-Mobile Deutschland/02 Germany:…
Zitiert von 8 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 06.04.2006 – T-17/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 11 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 06.04.2006 – T-309/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Kommission wird verurteilt, an den Kläger 10000 Euro zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 19 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 05.04.2006 – T-202/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 4 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 05.04.2006 – T-279/02
Urteil
Leitsatz 1. Die in Artikel 3 der Entscheidung 2003/674/EG der Kommission vom 2. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache C.37.519 — Methionin) gegen die Klägerin festgesetzte Geld…
Zitiert von 65 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 05.04.2006 – T-344/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 05.04.2006 – T-351/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Rat trägt seine eigenen Kosten.
Zitiert von 22 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 04.04.2006 – T-420/05
Beschluss
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT DES GERICHTS 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. Luxemburg, den 13. Oktober 2006
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 30.03.2006 – T-2/04
Beschluss
Leitsatz Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Cemender Korkmaz, Corner House Research und The Kurdish Human Rights Project tragen die Kosten.
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 30.03.2006 – T-367/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 24.03.2006 – T-454/05
Beschluss
Leitsatz Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 22.03.2006 – T-4/05
Beschluss
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Luxemburg, den 22. März 2006
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 16.03.2006 – T-322/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, ausgenommen die Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
Zitiert von 10 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 15.03.2006 – T-129/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 9 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 15.03.2006 – T-15/02
Urteil
Leitsatz 1. Die durch Artikel 3 Buchstabe b der Entscheidung 2003/2/EG der Kommission vom 21. November 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.512 — Vitamine) wegen Zuwide…
Zitiert von 57 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 15.03.2006 – T-226/04
Urteil
Leitsatz Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Zitiert von 4 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 15.03.2006 – T-26/02
Urteil
Leitsatz 1. Die durch Artikel 3 Buchstabe f der Entscheidung 2003/2/EG der Kommission vom 21. November 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.512 — Vitamine) gegen die Kl…
Zitiert von 30 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 15.03.2006 – T-35/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
Zitiert von 7 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 23.02.2006 – T-194/03
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden : 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 18 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 23.02.2006 – T-282/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens,
Zitiert von 48 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 22.02.2006 – T-34/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung 2001/882/EG der Kommission vom 25. Juli 2001 über die staatliche Beihilfe in Form einer Entwicklungshilfe Frankreichs für das Passagierschiff Le Levant der Werft Alstom Leroux Naval, das im Gebiet Sai…
Zitiert von 8 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 21.02.2006 – T-214/04
Urteil
Leitsatz 1. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben, soweit darin die Anmeldung des Royal County of Berkshire Polo Club Ltd für folgende Waren der Klasse 3 zur Eintragung zugelassen wird: Wasch- und Bleichmittel sowie Polie…
Zitiert von 7 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 17.02.2006 – T-448/04
Beschluss
Leitsatz Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen Herrn Tillis, Herrn Kontaratos, Herrn Argyrakos, Herrn Petrakis und Frau Koutroumpa gerichtet ist. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die…
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EuG, 17.02.2006 – T-449/04
Beschluss
Leitsatz Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen A. Tillis, M. Kontaratos, G. Argyrakos, K. Petrakis und F. Koutroumpa gerichtet ist. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die A. Tillis im …
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 14.02.2006 – T-376/05
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten einschließlich der Kosten der Verfahren der einstweiligen Anordnung.
Zitiert von 13 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 07.02.2006 – T-202/03
Urteil
Leitsatz Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 01.02.2006 – T-417/05
Beschluss
Leitsatz Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 01.02.2006 – T-466/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. September 2004 (Sachen R 973/2002-2 und R 982/2002-2) werden aufgehoben. 2. Das H…
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 31.01.2006 – T-251/03
Urteil
Leitsatz Die Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/su…
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EuG, 31.01.2006 – T-273/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung C(2003) 1752 der Kommission vom 21. Mai 2003 über das Inverkehrbringen von Humanarzneimitteln mit dem Wirkstoff Enalapril wird für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 31.01.2006 – T-48/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
Zitiert von 7 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 27.01.2006 – T-280/03
Beschluss
Leitsatz Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 26.01.2006 – T-317/03
Urteil
Leitsatz Nummer 2 des Tenors der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. Juni 2003 (Sache R 610/2001‑4) wird aufgehoben, soweit darin die A…
Zitiert von 8 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 26.01.2006 – T-364/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates. 3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 26.01.2006 – T-92/02
Urteil
Leitsatz Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 25.01.2006 – T-276/03
Urteil
Leitsatz Der Antrag auf Feststellung der Untätigkeit ist erledigt. Der Schadensersatzantrag wird abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 25.01.2006 – T-33/04
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 13.01.2006 – T-331/94
Beschluss
Leitsatz Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission IPK-München zu erstatten hat, wird auf 34260 Euro festgesetzt.
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EuG, 12.01.2006 – T-147/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 30, Januar 2003 (Sache R 109/2002-3) wird aufgehoben. 2. Das Harmonisierungsamt für den Binnen…
Zitiert von 11 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 10.01.2006 – T-227/01
Beschluss
Leitsatz 1. Die Cámara Oficial de Comercio e Industria von Álava wird in der Rechtssache T-227/01 als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kläger zugelassen. 2. Der Kanzler übermittelt der Cámara Oficial de Comercio e…
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 09.01.2006 – T-177/05
Beschluss
Leitsatz Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand
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