Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Beschluss vom 27.01.2006 – T-280/03

ECLI:EU:T:2006:32

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 986/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 360/2000 auf die Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 5)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.

3 Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.