Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Urteil vom 07.02.2006 – T-202/03

ECLI:EU:T:2006:44

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 24. März 2003 (Sache R 711/2002‑1) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Alecansan, SL und der CompUSA Management Co.

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

3 Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.