Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Beschluss vom 09.01.2006 – T-177/05

ECLI:EU:T:2006:1

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der angeblich im Schreiben vom 28. Februar 2005, bestätigt im Schreiben vom 25. April 2005, enthaltenen Entscheidung der Kommission (Generaldirektion Haushalt), mit der diese Verhandlungen mit der Republik Finnland in dem nach Artikel 226 EG eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/2180 abgelehnt haben soll, in dem es um die unter Vorbehalt gestellte Zahlung der von Finnland zu entrichtenden rückwirkend erhobenen Zölle und Verzugszinsen hieraus von der Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung geht

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.