Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Urteil vom 15.03.2006 – T-226/04

ECLI:EU:T:2006:85

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 316/2004 der Kommission vom 20. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse (ABl. L 55, S. 16), soweit sie die Artikel 24, 36 und 37 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 der Kommission vom 29. April 2002 (ABl. L 118, S. 1) über den Schutz der traditionellen Begriffe ändert

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.