Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Beschluss vom 01.02.2006 – T-417/05

ECLI:EU:T:2006:41

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 15. November 2005, in dem diese feststellt, dass ein Zusammenschluss der Gas Natural SDG, SA mit der Endesa, SA keine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24, S. 1) hat, und auf weitere einstweilige Anordnungen

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.