Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LPersVG · GVBl.I/24, [Nr. 18]
Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPersVG)
107 Normen · Ausgangsfassung vom 14.05.2024 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 8 — Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot | 1 |
| § 68 — Mitwirkungsverfahren | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Bildung von Personalräten
- § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
- § 3 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
- § 4 Beschäftigte
- § 5 Gruppen
- § 6 Dienststellen
- § 7 Vertretung der Dienststelle
- § 8 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
- § 9 Schutz von Auszubildenden in besonderen Fällen
- § 10 Schweigepflicht
- § 11 Unfallfürsorge
- § 12 Wahl von Personalräten
- § 13 Wahlberechtigung
- § 14 Wählbarkeit
- § 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
- § 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
- § 17 Vertretung der Gruppen
- § 18 Abweichende Sitzverteilung und Wahl gruppenfremder Beschäftigter
- § 19 Wahlverfahren
- § 20 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
- § 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
- § 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung
- § 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 24 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 25 Wahlanfechtung
- § 26 Regelmäßige Amtszeit
- § 27 Wahlen
- § 28 Ausschluss und Auflösung
- § 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 30 Ruhen der Mitgliedschaft
- § 31 Ersatzmitglieder
- § 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften
- § 33 Vorstand und Geschäftsführung
- § 34 Einberufung und Leitung von Sitzungen
- § 35 Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit
- § 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten
- § 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
- § 38 Beratung und Abstimmung
- § 39 Aussetzung von Beschlüssen
- § 40 Teilnahme weiterer Personen
- § 41 Sitzungsprotokoll
- § 42 Geschäftsordnung
- § 43 Sprechstunden
- § 44 Kosten
- § 45 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
- § 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- § 47 Schutzvorschriften
- § 48 Zusammensetzung und Durchführung der Personalversammlung
- § 49 Einberufung und Tätigkeitsbericht
- § 50 Zeitpunkt
- § 51 Aufgaben
- § 52 Teilnahme weiterer Personen
- § 53 Stufenvertretungen
- § 54 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen
- § 55 Gesamtpersonalrat
- § 56 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates
- § 57 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
- § 58 Ziele der Zusammenarbeit
- § 59 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- § 60 Unterrichtung des Personalrates
- § 61 Mitbestimmungsverfahren
- § 62 Umfang der Mitbestimmung
- § 63 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- § 64 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- § 65 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
- § 66 Mitbestimmung in sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten
- § 67 Mitbestimmung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- § 68 Mitwirkungsverfahren
- § 69 Fälle der Mitwirkung
- § 70 Initiativrecht
- § 71 Dienstvereinbarungen
- § 72 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
- § 73 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
- § 74 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
- § 75 Durchführung von Entscheidungen
- § 76 Zuständigkeit des Personalrates und der Stufenvertretung
- § 77 Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates
- § 78 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände
- § 79 Errichtung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- § 80 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 81 Zahl der Mitglieder
- § 82 Wahlverfahren und Amtszeit
- § 83 Befugnisse und Tätigkeit
- § 84 Jugendversammlung
- § 85 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
- § 86 Referendarrat
- § 87 Zahl der Mitglieder des Referendarrates
- § 88 Wahlverfahren und Amtszeit des Referendarrates
- § 89 Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
- § 90 Zahl der Mitglieder der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
- § 91 Wahlverfahren und Amtszeit der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
- § 92 Hochschulen
- § 93 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen
- § 94 Studentische Beschäftigte, die wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen
- § 95 Theater und Orchester
- § 96 Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal sowieSchulassistenzkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft
- § 97 Kommunaler Bereich
- § 98 Behandlung von Verschlusssachen
- § 99 Datenschutz
- § 100 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
- § 101 Fachkammern und Fachsenate, Verordnungsermächtigung
- § 102 Vorrang des Gesetzes
- § 103 Wahlordnung, Verordnungsermächtigung
- § 104 Einschränkung von Grundrechten
- § 105 Übergangsvorschriften zur Durchführung von Personalratswahlen
- § 106 Übergangsvorschriften für den Hochschulbereich
- § 107 Sonstige Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 94 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5 und 90 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
21.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 30], S.32)
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Historischer Änderungsnachweis
14.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 14.05.2024, Artikel 4
§ 69 geändert
GVBl. I 2024, Nr. 21, S. 12
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).