Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LPersVG · GVBl.I/24, [Nr. 18]

Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPersVG)

107 Normen · Ausgangsfassung vom 14.05.2024 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. § 1 Bildung von Personalräten
  2. § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
  3. § 3 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
  4. § 4 Beschäftigte
  5. § 5 Gruppen
  6. § 6 Dienststellen
  7. § 7 Vertretung der Dienststelle
  8. § 8 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
  9. § 9 Schutz von Auszubildenden in besonderen Fällen
  10. § 10 Schweigepflicht
  11. § 11 Unfallfürsorge
  12. § 12 Wahl von Personalräten
  13. § 13 Wahlberechtigung
  14. § 14 Wählbarkeit
  15. § 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
  16. § 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
  17. § 17 Vertretung der Gruppen
  18. § 18 Abweichende Sitzverteilung und Wahl gruppenfremder Beschäftigter
  19. § 19 Wahlverfahren
  20. § 20 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
  21. § 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
  22. § 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung
  23. § 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
  24. § 24 Wahlschutz und Wahlkosten
  25. § 25 Wahlanfechtung
  26. § 26 Regelmäßige Amtszeit
  27. § 27 Wahlen
  28. § 28 Ausschluss und Auflösung
  29. § 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
  30. § 30 Ruhen der Mitgliedschaft
  31. § 31 Ersatzmitglieder
  32. § 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften
  33. § 33 Vorstand und Geschäftsführung
  34. § 34 Einberufung und Leitung von Sitzungen
  35. § 35 Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit
  36. § 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten
  37. § 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
  38. § 38 Beratung und Abstimmung
  39. § 39 Aussetzung von Beschlüssen
  40. § 40 Teilnahme weiterer Personen
  41. § 41 Sitzungsprotokoll
  42. § 42 Geschäftsordnung
  43. § 43 Sprechstunden
  44. § 44 Kosten
  45. § 45 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
  46. § 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
  47. § 47 Schutzvorschriften
  48. § 48 Zusammensetzung und Durchführung der Personalversammlung
  49. § 49 Einberufung und Tätigkeitsbericht
  50. § 50 Zeitpunkt
  51. § 51 Aufgaben
  52. § 52 Teilnahme weiterer Personen
  53. § 53 Stufenvertretungen
  54. § 54 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen
  55. § 55 Gesamtpersonalrat
  56. § 56 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates
  57. § 57 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
  58. § 58 Ziele der Zusammenarbeit
  59. § 59 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  60. § 60 Unterrichtung des Personalrates
  61. § 61 Mitbestimmungsverfahren
  62. § 62 Umfang der Mitbestimmung
  63. § 63 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  64. § 64 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  65. § 65 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
  66. § 66 Mitbestimmung in sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten
  67. § 67 Mitbestimmung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  68. § 68 Mitwirkungsverfahren
  69. § 69 Fälle der Mitwirkung
  70. § 70 Initiativrecht
  71. § 71 Dienstvereinbarungen
  72. § 72 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
  73. § 73 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
  74. § 74 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
  75. § 75 Durchführung von Entscheidungen
  76. § 76 Zuständigkeit des Personalrates und der Stufenvertretung
  77. § 77 Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates
  78. § 78 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände
  79. § 79 Errichtung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
  80. § 80 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  81. § 81 Zahl der Mitglieder
  82. § 82 Wahlverfahren und Amtszeit
  83. § 83 Befugnisse und Tätigkeit
  84. § 84 Jugendversammlung
  85. § 85 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
  86. § 86 Referendarrat
  87. § 87 Zahl der Mitglieder des Referendarrates
  88. § 88 Wahlverfahren und Amtszeit des Referendarrates
  89. § 89 Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
  90. § 90 Zahl der Mitglieder der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
  91. § 91 Wahlverfahren und Amtszeit der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
  92. § 92 Hochschulen
  93. § 93 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen
  94. § 94 Studentische Beschäftigte, die wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen
  95. § 95 Theater und Orchester
  96. § 96 Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal sowieSchulassistenzkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft
  97. § 97 Kommunaler Bereich
  98. § 98 Behandlung von Verschlusssachen
  99. § 99 Datenschutz
  100. § 100 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
  101. § 101 Fachkammern und Fachsenate, Verordnungsermächtigung
  102. § 102 Vorrang des Gesetzes
  103. § 103 Wahlordnung, Verordnungsermächtigung
  104. § 104 Einschränkung von Grundrechten
  105. § 105 Übergangsvorschriften zur Durchführung von Personalratswahlen
  106. § 106 Übergangsvorschriften für den Hochschulbereich
  107. § 107 Sonstige Übergangsvorschriften

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 94 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5 und 90 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    21.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 30], S.32)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    14.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 14.05.2024, Artikel 4

    § 69 geändert

    GVBl. I 2024, Nr. 21, S. 12

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).