Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landespersonalvertretungsgesetz
LPersVG§ 95 Theater und Orchester
Stand: 30.07.2026
Bei öffentlichen Theatern und Orchestern werden besondere Personalräte für künstlerisch tätige Personen gebildet. Das nichtkünstlerische Personal wählt eigene Personalräte nach den allgemeinen Vorschriften.