Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgLWahlV · GVBl.II/23, [Nr. 69] S.1
Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)
98 Normen · Ausgangsfassung vom 25.10.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- § 1 Landeswahlleitung
- § 2 Kreiswahlleitung
- § 3 Bildung der Kreiswahlausschüsse
- § 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
- § 5 Wahlvorstand
- § 6 Briefwahlvorstand
- § 7 Beweglicher Wahlvorstand
- § 8 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
- § 9 Geldbußen
- § 10 Allgemeine Wahlbezirke
- § 11 Sonderwahlbezirke
- § 12 Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses, Mitteilungspflicht, Datenschutz
- § 13 Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 14 Verfahren für die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf Antrag, Datenschutz
- § 15 Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen
- § 16 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 17 Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 18 Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 19 Beschwerde gegen die Entscheidung der Wahlbehörde
- § 20 Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
- § 21 Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses
- § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins, Datenschutz
- § 24 Wahlscheinanträge
- § 25 Erteilung von Wahlscheinen
- § 26 Erteilung von Wahlscheinen an besondere Personengruppen
- § 27 Vermerk im Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 28 Beschwerde gegen die Versagung eines Wahlscheins
- § 29 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 30 Beteiligungsanzeige
- § 31 Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen
- § 32 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, Datenschutz
- § 33 Vertrauenspersonen
- § 34 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge
- § 35 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- § 36 Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses
- § 37 Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge
- § 38 Inhalt und Form der Landeslisten
- § 39 Vorprüfung der Landeslisten
- § 40 Zulassung der Landeslisten, Feststellung der Landeslisten von Wahlvorschlagsträgern der Sorben/Wenden
- § 41 Bekanntmachung der Landeslisten
- § 42 Stimmzettel
- § 43 Wahllokale
- § 44 Wahlzeit
- § 45 Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde
- § 46 Sorbische/Wendische Sprache
- § 47 Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 48 Wahlkabinen
- § 49 Wahlurnen
- § 50 Wahltisch
- § 51 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 52 Öffentlichkeit der Wahl
- § 53 Ordnung im Wahllokal
- § 54 Wahlfrieden
- § 55 Stimmabgabe
- § 56 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
- § 57 Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 58 Schluss der Wahlhandlung
- § 59 Stimmabgabe in Sonderwahlbezirken
- § 60 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und Klöstern
- § 61 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
- § 62 Briefwahl
- § 63 Behandlung der Wahlbriefe
- § 64 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 65 Zählung der wählenden Personen
- § 66 Zählung der Stimmen
- § 67 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen
- § 68 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 69 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 70 Wahlniederschrift
- § 71 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 72 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 73 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 74 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
- § 75 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 76 Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerbenden
- § 77 Nachwahl
- § 78 Wiederholungswahl
- § 79 Ersatzwahl
- § 80 Berufung von Ersatzpersonen
- § 81 Wahlstatistische Auszählungen
- § 82 Bekanntmachungen
- § 83 Zustellungen
- § 84 Beschaffung von Stimmzetteln, Umschlägen für die Briefwahl und Vordrucken
- § 85 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 86 Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 87 Vordruckmuster
- § 88 Grundsatz
- § 89 Wahlbezirke
- § 90 Wahlräume (Wahllokale)
- § 91 Wahlorgane
- § 92 Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 93 Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheinanträge, Wahlscheine
- § 94 Stimmzettel, Wahlurnen
- § 95 Stimmabgabe im Wahllokal
- § 96 Umschläge für die Briefwahl
- § 97 Bekanntmachungen
- § 98 Ermittlung der Wahlergebnisse