Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgLWahlV · GVBl.II/23, [Nr. 69] S.1
Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)
98 Normen · ausgefertigt 25.10.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- § 1Landeswahlleitung
- § 2Kreiswahlleitung
- § 3Bildung der Kreiswahlausschüsse
- § 4Tätigkeit der Wahlausschüsse
- § 5Wahlvorstand
- § 6Briefwahlvorstand
- § 7Beweglicher Wahlvorstand
- § 8Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
- § 9Geldbußen
- § 10Allgemeine Wahlbezirke
- § 11Sonderwahlbezirke
- § 12Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses, Mitteilungspflicht, Datenschutz
- § 13Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 14Verfahren für die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf Antrag, Datenschutz
- § 15Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen
- § 16Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 17Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 18Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 19Beschwerde gegen die Entscheidung der Wahlbehörde
- § 20Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
- § 21Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses
- § 22Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 23Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins, Datenschutz
- § 24Wahlscheinanträge
- § 25Erteilung von Wahlscheinen
- § 26Erteilung von Wahlscheinen an besondere Personengruppen
- § 27Vermerk im Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 28Beschwerde gegen die Versagung eines Wahlscheins
- § 29Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 30Beteiligungsanzeige
- § 31Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen
- § 32Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, Datenschutz
- § 33Vertrauenspersonen
- § 34Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge
- § 35Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- § 36Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses
- § 37Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge
- § 38Inhalt und Form der Landeslisten
- § 39Vorprüfung der Landeslisten
- § 40Zulassung der Landeslisten, Feststellung der Landeslisten von Wahlvorschlagsträgern der Sorben/Wenden
- § 41Bekanntmachung der Landeslisten
- § 42Stimmzettel
- § 43Wahllokale
- § 44Wahlzeit
- § 45Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde
- § 46Sorbische/Wendische Sprache
- § 47Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 48Wahlkabinen
- § 49Wahlurnen
- § 50Wahltisch
- § 51Eröffnung der Wahlhandlung
- § 52Öffentlichkeit der Wahl
- § 53Ordnung im Wahllokal
- § 54Wahlfrieden
- § 55Stimmabgabe
- § 56Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
- § 57Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 58Schluss der Wahlhandlung
- § 59Stimmabgabe in Sonderwahlbezirken
- § 60Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und Klöstern
- § 61Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
- § 62Briefwahl
- § 63Behandlung der Wahlbriefe
- § 64Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 65Zählung der wählenden Personen
- § 66Zählung der Stimmen
- § 67Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen
- § 68Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 69Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 70Wahlniederschrift
- § 71Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 72Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 73Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 74Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
- § 75Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 76Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerbenden
- § 77Nachwahl
- § 78Wiederholungswahl
- § 79Ersatzwahl
- § 80Berufung von Ersatzpersonen
- § 81Wahlstatistische Auszählungen
- § 82Bekanntmachungen
- § 83Zustellungen
- § 84Beschaffung von Stimmzetteln, Umschlägen für die Briefwahl und Vordrucken
- § 85Sicherung der Wahlunterlagen
- § 86Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 87Vordruckmuster
- § 88Grundsatz
- § 89Wahlbezirke
- § 90Wahlräume (Wahllokale)
- § 91Wahlorgane
- § 92Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 93Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheinanträge, Wahlscheine
- § 94Stimmzettel, Wahlurnen
- § 95Stimmabgabe im Wahllokal
- § 96Umschläge für die Briefwahl
- § 97Bekanntmachungen
- § 98Ermittlung der Wahlergebnisse