Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Landeswahlverordnung
BbgLWahlV§ 89 Wahlbezirke
Stand: 02.08.2026
Die Wahlbezirke für die Landtagswahl müssen mit den Wahlbezirken für die Bundestags- oder Europawahl übereinstimmen.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Landeswahlverordnung
BbgLWahlVStand: 02.08.2026
Die Wahlbezirke für die Landtagswahl müssen mit den Wahlbezirken für die Bundestags- oder Europawahl übereinstimmen.