Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Landeswahlverordnung
BbgLWahlV§ 87 Vordruckmuster
Stand: 02.08.2026
Die in dieser Verordnung erwähnten Vordruckmuster werden von dem für das Landtagswahlrecht zuständigen Ministerium aufgestellt und im Internet veröffentlicht.