Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Landeswahlverordnung
BbgLWahlV§ 10 Allgemeine Wahlbezirke
Stand: 02.08.2026
Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen wahlberechtigten Personen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird.