Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Landeswahlverordnung
BbgLWahlV§ 1 Landeswahlleitung
Stand: 02.08.2026
Das für das Landtagswahlrecht zuständige Ministerium macht die Namen der Landeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters sowie die Anschriften ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekannt.