Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Landeswahlverordnung
BbgLWahlV§ 64 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Stand: 02.08.2026
Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest
die Zahl der wahlberechtigten Personen,
die Zahl der wählenden Personen,
die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,
die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
die Zahlen der für die einzelnen Bewerbenden abgegebenen gültigen Erststimmen und
die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen.