Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBesG · GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F
Bayerisches Besoldungsgesetz
117 Normen · ausgefertigt 05.08.2010 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Bestandteile der Besoldung
- Art 3 Gesetzesvorbehalt
- Art 4 Anspruch auf Besoldung
- Art 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- Art 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- Art 7 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- Art 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- Art 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- Art 10 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- Art 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- Art 12 Abtretung der Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Art 13 Verjährung der Besoldung
- Art 14 Zuständigkeit für die Festsetzung und Anordnung der Besoldung
- Art 15 Rückforderung der Besoldung
- Art 16 Anpassung der Besoldung
- Art 17 Dienstlicher Wohnsitz
- Art 18 Zahlungsweise
- Art 19 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
- Art 20 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt
- Art 21 Grundgehalt bei Verleihung eines anderen Amtes
- Art 22 Besoldungsordnungen A und B
- Art 23 Eingangsämter
- Art 24 Besondere Eingangsämter
- Art 25 Beförderungsämter
- Art 26 Obergrenzen für Beförderungsämter
- Art 27 Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen
- Art 28 Ämter für Kanzler und Kanzlerinnen von Hochschulen
- Art 29 Ämter für Beamte und Beamtinnen bei den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung
- Art 30 Bemessung des Grundgehalts
- Art 31 Berücksichtigungsfähige Zeiten
- Art 32 Grundgehaltssätze
- Art 33 Strukturzulage
- Art 34 Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen
- Art 35 Grundlagen des Orts- und Familienzuschlags
- Art 36 Ortsklassen und Stufen des Orts- und Familienzuschlags
- Art 37 Änderung des Orts- und Familienzuschlags
- Art 38 Auslandsbesoldung
- Art 39 Anwendungsbereich
- Art 40 Funktionsgerechte Besoldung, Grundgehalt
- Art 41 Besoldungsordnung W
- Art 42 Bemessung des Grundgehalts in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3
- Art 42a Berücksichtigungsfähige Zeiten
- Art 43 Weitere Vorschriften
- Art 44 Allgemeine Vorschriften
- Art 45 Funktionsgerechte Besoldung, Grundgehalt
- Art 46 Besoldungsordnung R
- Art 47 Bemessung des Grundgehalts
- Art 48 Grundgehaltssätze
- Art 49 Weitere Vorschriften
- Art 50 Prüfungsgebietsleiter und Prüfungsgebietsleiterinnen beim Bayerischen Obersten Rechnungshof
- Art 51 Stellenzulagen
- Art 52 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
- Art 53 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
- Art 54 (aufgehoben)
- Art 55 Zulagen für besondere Erschwernisse
- Art 56 Besondere Zulage für Richter und Richterinnen
- Art 57 Zulagen für Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen
- Art 58 Zuschlag bei Altersteilzeit
- Art 59 Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit
- Art 60 Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
- Art 60a Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften
- Art 61 Mehrarbeitsvergütung
- Art 62 Vergütung von Arbeitszeitguthaben (Ausgleichszahlung)
- Art 63 Vergütung im Vollstreckungsdienst
- Art 64 Sitzungsvergütung
- Art 65 Prüfungsvergütung
- Art 66 Leistungsstufe
- Art 67 Leistungsprämie
- Art 68 Vergabebudget und -verfahren
- Art 69 Hochschulleistungsbezüge
- Art 70 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge
- Art 71 Besondere Leistungsbezüge
- Art 72 Funktions-Leistungsbezüge
- Art 73 Vergaberahmen
- Art 74 Verordnungsermächtigung
- Art 75 Grundlage der Anwärterbezüge
- Art 76 Anwärterbezüge nach Ablegung der Qualifikationsprüfung
- Art 77 Anwärtergrundbetrag
- Art 78 Anwärtersonderzuschläge
- Art 79 Unterrichtsvergütung für Anwärter und Anwärterinnen
- Art 80 Anrechnung auf die Anwärterbezüge
- Art 81 Kürzung der Anwärterbezüge
- Art 82 Anspruch und Bestandteile
- Art 83 Grundbetrag
- Art 84 Erhöhungsbetrag
- Art 85 Sonderbetrag für Kinder
- Art 86 Ausschlusstatbestand
- Art 87 Zahlungsweise, Teilsonderzahlung
- Art 88 Anspruch
- Art 89 Höhe und Fälligkeit
- Art 90 Anlage und Verfahren
- Art 91 Leistungen außerhalb der Besoldung
- Art 92 Aufwandsentschädigungen
- Art 93 Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen
- Art 94 (aufgehoben)
- Art 95 Gemeinschaftsunterkunft
- Art 96 Heilfürsorge
- Art 97 Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen
- Art 98 Nebenamtsvergütung für Beamte und Beamtinnen an staatlichen Unterrichtseinrichtungen
- Art 99 Nebenamtsvergütung für Hochschulprofessoren und Hochschulprofessorinnen sowie für Leiter und Leiterinnen von Materialprüfungsämtern
- Art 99a Fahrkostenzuschuss
- Art 99b Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst
- Art 100 Dienstordnungsmäßig Angestellte
- Art 101 Sachbezüge, sonstige Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Zuständigkeit für die Festsetzung und Anordnung der Bezüge
- Art 102 Vollzugsvorschriften
- Art 103 Rechtsanwendung für vorhandene Besoldungsempfänger und Besoldungsempfängerinnen sowie für vorhandene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Art 104 (aufgehoben)
- Art 105 Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen
- Art 106 (aufgehoben)
- Art 106a Einordnung in die ab 1. Januar 2020 maßgeblichen Grundgehaltstabellen
- Art 107 Übergangsvorschrift für vorhandene Ämter der Besoldungsordnung C
- Art 107a Übergangsvorschrift für Ämter der Besoldungsgruppen W 2 und W 3
- Art 108 Sonstige Übergangsregelungen
- Art 109 Übergangsvorschriften zu orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen
- Art 110 (aufgehoben)
- Art 111 Außerkrafttreten
- Anlage 1 Besoldungsordnungen
- Anlage 2 Hinzufügung von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen
- Anlage 3
- Anlage 4 Strukturzulage, Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen
- Anlage 5 Orts- und Familienzuschlag
- Anlage 6 Auslandsbesoldung
- Anlage 7 Stellenzulagen
- Anlage 8 Sonstige Zulagen
- Anlage 9 Mehrarbeitsvergütung
- Anlage 10 Anwärtergrundbetrag
- Anlage 11