Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Besoldungsgesetz
BayBesGArt 32 Grundgehaltssätze
Stand: 25.08.2026
Die Beträge der aufsteigenden Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung A sowie der festen Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung B sind in Anlage 3 ausgewiesen.