Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Besoldungsgesetz
BayBesGArt 99a Fahrkostenzuschuss
Stand: 25.08.2026
Zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle kann Berechtigten, Dienstanfängern und Dienstanfängerinnen nach Maßgabe besonderer haushaltsrechtlicher Regelungen ein Zuschuss gewährt werden.