Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Besoldungsgesetz
BayBesGArt 99b Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst
Stand: 25.08.2026
Beamten und Beamtinnen im Sinn des Art. 132 BayBG kann bei einer freiwilligen Verlängerung der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr als 48 Stunden eine Prämie gewährt werden, sofern keine Dienstbefreiung erfolgt. Die Prämie beträgt für jede geleistete 24-Stunden-Dienstschicht bei einer Arbeitszeit von
1.
mindestens 50 Stunden
bis zu
9 €,
2.
mindestens 52 Stunden
bis zu
18 €,
3.
mindestens 54 Stunden
bis zu
27 €,
4.
56 Stunden
bis zu
36 €.
Bei einer kürzeren Schicht verringert sich die Prämie entsprechend. Eine Prämie wird nicht neben einem Zuschlag nach Art. 60 gewährt. Auf die Prämie finden die Vorschriften des Teils 1 mit Ausnahme des Art. 16 entsprechende Anwendung.