Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Besoldungsgesetz
BayBesGArt 77 Anwärtergrundbetrag
Stand: 25.08.2026
Der Anwärtergrundbetrag richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt. Unterschiedliche Eingangsämter können betragsmäßig zusammengefasst werden. Die Beträge ergeben sich aus Anlage 10 .