Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAPOStF · SächsGVBl. 2023 Nr. 15, S. 616, Fsn-Nr. 245-x.20/2
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst
49 Normen · Ausgangsfassung vom 31.07.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich und Gegenstand
- § 2 Ziel und Grundsätze der Ausbildung
- § 3 Studiengang
- § 4 Zugang zur Laufbahnausbildung
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Rechtsstellung der Studentinnen und Studenten, Einstellungsbehörde
- § 7 Leitung der Ausbildung und Ausbildungsbehörden
- § 8 Ausbildungsverantwortliche
- § 9 Vorgesetzte
- § 10 Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Erholungsurlaub
- § 11 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 12 Fachstudien
- § 13 Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten während der Fachstudien
- § 14 Beurteilungen und Studiennoten für die Fachstudien
- § 15 Berufspraktische Studienzeiten
- § 16 Praktische Ausbildung
- § 17 Dienstbegleitende Lehrveranstaltungen
- § 18 Ausbildungsplan und Beschäftigungsnachweis
- § 19 Studienplan und Lehrpläne
- § 20 Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung
- § 21 Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane
- § 22 Bestellung, Zusammensetzung und Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse
- § 23 Aufgaben des Prüfungsausschusses und seiner oder seines Vorsitzenden
- § 24 Prüferinnen und Prüfer
- § 25 Prüfungskommission für die mündliche Prüfung
- § 26 Geheimhaltung
- § 27 Schriftliche Prüfung
- § 28 Nachteilsausgleich
- § 29 Prüfungsnoten
- § 30 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 31 Fehlerberichtigung
- § 32 Säumnis und Rücktritt
- § 33 Mängel im Prüfungsverfahren
- § 34 Ordnungsverstöße
- § 35 Wiederholung von Prüfungen
- § 36 Prüfungsakte
- § 37 Ziel
- § 38 Schriftliche Prüfungsarbeiten
- § 39 Ergebnis der Zwischenprüfung
- § 40 Bekanntgabe des Ergebnisses der Zwischenprüfung
- § 41 Ziel
- § 42 Schriftliche Prüfungsarbeiten
- § 43 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 44 Mündliche Prüfung
- § 45 Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 46 Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
- § 47 Platzziffer
- § 48 Einführungszeit und Aufstiegsprüfung
- § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. März 2026 (SächsGVBl. S. 87)
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Historischer Änderungsnachweis
12.08.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.08.2024
SächsGVBl. 2024 S. 846
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).