Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAPOStF · SächsGVBl. 2023 Nr. 15, S. 616, Fsn-Nr. 245-x.20/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst

49 Normen · Ausgangsfassung vom 31.07.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich und Gegenstand
  3. § 2 Ziel und Grundsätze der Ausbildung
  4. § 3 Studiengang
  5. § 4 Zugang zur Laufbahnausbildung
  6. § 5 Auswahlverfahren
  7. § 6 Rechtsstellung der Studentinnen und Studenten, Einstellungsbehörde
  8. § 7 Leitung der Ausbildung und Ausbildungsbehörden
  9. § 8 Ausbildungsverantwortliche
  10. § 9 Vorgesetzte
  11. § 10 Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Erholungsurlaub
  12. § 11 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
  13. § 12 Fachstudien
  14. § 13 Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten während der Fachstudien
  15. § 14 Beurteilungen und Studiennoten für die Fachstudien
  16. § 15 Berufspraktische Studienzeiten
  17. § 16 Praktische Ausbildung
  18. § 17 Dienstbegleitende Lehrveranstaltungen
  19. § 18 Ausbildungsplan und Beschäftigungsnachweis
  20. § 19 Studienplan und Lehrpläne
  21. § 20 Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung
  22. § 21 Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane
  23. § 22 Bestellung, Zusammensetzung und Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse
  24. § 23 Aufgaben des Prüfungsausschusses und seiner oder seines Vorsitzenden
  25. § 24 Prüferinnen und Prüfer
  26. § 25 Prüfungskommission für die mündliche Prüfung
  27. § 26 Geheimhaltung
  28. § 27 Schriftliche Prüfung
  29. § 28 Nachteilsausgleich
  30. § 29 Prüfungsnoten
  31. § 30 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
  32. § 31 Fehlerberichtigung
  33. § 32 Säumnis und Rücktritt
  34. § 33 Mängel im Prüfungsverfahren
  35. § 34 Ordnungsverstöße
  36. § 35 Wiederholung von Prüfungen
  37. § 36 Prüfungsakte
  38. § 37 Ziel
  39. § 38 Schriftliche Prüfungsarbeiten
  40. § 39 Ergebnis der Zwischenprüfung
  41. § 40 Bekanntgabe des Ergebnisses der Zwischenprüfung
  42. § 41 Ziel
  43. § 42 Schriftliche Prüfungsarbeiten
  44. § 43 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  45. § 44 Mündliche Prüfung
  46. § 45 Ergebnis der Laufbahnprüfung
  47. § 46 Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
  48. § 47 Platzziffer
  49. § 48 Einführungszeit und Aufstiegsprüfung
  50. § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. März 2026 (SächsGVBl. S. 87)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    12.08.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.08.2024

    SächsGVBl. 2024 S. 846

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).