Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
SächsAPOStF§ 15 Berufspraktische Studienzeiten
Stand: 26.08.2026
Die berufspraktischen Studienzeiten umfassen die praktische Ausbildung und die Teilnahme an dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen.