Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
SächsAPOStF§ 3 Studiengang
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOStF/3#abs-1 (1) Zum Erwerb der Laufbahnbefähigung wird an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum der Studiengang Staatsfinanzverwaltung eingerichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOStF/3#abs-2 (2) Der Studiengang beginnt aller zwei Jahre zum 1. September, erstmalig am 1. September 2023.