Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KunstHG · GV. NRW. 2008 S. 195
Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
89 Normen · ausgefertigt 13.03.2008 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- Erster Abschnitt Rechtsstellung und Aufgaben der Kunsthochschulen
- § 2 Rechtsstellung
- § 3 Aufgaben
- § 4 Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
- § 5 Finanzierung und Globalhaushalt
- § 6 Entwicklungsplanung; Hochschulverträge
- § 7 Qualitätssicherung
- § 8 Kunsthochschulbeirat
- § 9 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung
- 9a Digitalisierung in der Kunsthochschule
- § 9b Informations- und Cybersicherheit
- Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung Mitgliedschaft und Mitwirkung
- § 10 Mitglieder und Angehörige
- § 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
- § 12 Zusammensetzung der Gremien
- § 12a Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien
- § 13 Verfahrensgrundsätze
- § 14 Wahlen zu den Gremien
- Dritter Abschnitt Aufbau und Organisation der Kunsthochschule
- 1. Die zentrale Organisation der Kunsthochschule
- § 15 Zentrale Organe
- § 16 Rektorat
- § 17 Aufgaben und Befugnisse des Rektorats
- § 18 Rektorin oder Rektor
- § 19 Kanzlerin oder Kanzler
- § 20 Senat
- § 21 Kuratorium
- § 22 Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe
- § 23 Hochschulverwaltung
- 2. Die dezentrale Organisation der Kunsthochschule
- § 24 Regelungen betreffend die dezentrale Organisation
- § 25 Die Organe des Fachbereichs
- § 26 Einrichtungen; Bibliotheksgebühren
- Vierter Abschnitt Das Hochschulpersonal
- § 27 Allgemeine Vorschriften für das Hochschulpersonal
- § 28 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 29 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 30 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
- § 30a Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufungvon Professorinnen und Professoren
- § 31 Berufungsverfahren
- § 32 Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 32a Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis
- § 33 Freistellung und Beurlaubung
- 2. Das sonstige Personal der Kunsthochschule
- § 34 Außerplanmäßige Professur, Honorarprofessur, Gastprofessur
- § 35 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- § 36 Lehrbeauftragte
- § 37 Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Kunsthochschulen
- § 38 Künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte
- § 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Fünfter Abschnitt Studierende und Studierendenschaft
- 1. Zugang und Einschreibung
- § 40 Einschreibung
- § 41 Zugang zum Hochschulstudium
- § 42 Einschreibungshindernisse
- § 43 Exmatrikulation
- § 43a Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen
- § 44 Zweithörerinnen oder Zweithörer, Gasthörerinnen oder Gasthörer
- 1. Studierendenschaft
- § 45 Studierendenschaft
- § 46 Studierendenparlament
- § 47 Allgemeiner Studierendenausschuss
- § 48 Fachschaften
- § 49 Ordnung des Vermögens und des Haushalts
- Sechster Abschnitt Lehre, Studium und Prüfungen
- 1. Lehre und Studium
- § 50 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot, Studienberatung
- § 51 Besuch von Lehrveranstaltungen
- § 52 Studiengänge
- § 52a Studienangebote außerhalb eines Studienganges; Microcredentials
- § 53 Regelstudienzeit
- § 54 Künstlerische und wissenschaftliche Weiterbildung
- § 54a Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium
- § 54b Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischerErkrankung
- 1. Prüfungen
- § 55 Prüfungen
- § 55a Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen
- § 56 Prüfungsordnungen
- § 57 Prüferinnen und Prüfer
- Siebter Abschnitt Grade und Zeugnisse
- § 58 Hochschulgrade, Leistungszeugnis
- § 59 Promotion
- § 60 Habilitation
- Achter Abschnitt Kunstausübung; Künstlerische Entwicklungsvorhaben; Forschung
- § 61 Kunstausübung; Künstlerische Entwicklungsvorhaben
- § 62 Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung
- § 63 Forschung mit Mitteln Dritter
- § 63a Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter
- Neunter Abschnitt Haushaltswesen
- § 64 Anmeldung zum Haushalt
- § 65 Verteilung der Haushaltsmittel
- § 66 Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
- § 67 Körperschaftsvermögen und Körperschaftshaushalt
- Zehnter Abschnitt Sicherheit und Redlichkeit in der Kunsthochschule
- § 67a Sicherer und redlicher Hochschulraum
- Elfter Abschnitt Aufsicht
- § 68 Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten
- § 69 Aufsicht in staatlichen Angelegenheiten
- Zwölfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
- § 70 Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
- § 71 Zusammenwirken von Hochschulen
- § 71a Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Kunsthochschulen
- § 71b Studium eines Erweiterungsfaches nach abgeschlossenem Lehramtsstudium
- § 72 Vereinbarungen mit den Kirchen
- § 73 Verwaltungsvorschriften, Ministerium, Gebühren für Amtshandlungen
- § 73a Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie, einer Großeinsatzlageoder einer Katastrophe
- § 73b Regelung betreffend Zuweisung von Leistungen zur ausschließlichen Wahrnehmung
- § 74 Inkrafttreten, Übergangsregelungen
- 1. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Schlussformel