Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kunsthochschulgesetz
KunstHGZehnter Abschnitt Sicherheit und Redlichkeit in der Kunsthochschule
Stand: 26.08.2026
Für Zehnter Abschnitt KunstHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.