Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kunsthochschulgesetz
KunstHGZweiter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung Mitgliedschaft und Mitwirkung
Stand: 26.08.2026
Für Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung KunstHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.