Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kunsthochschulgesetz
KunstHGSchlussformel
Stand: 26.08.2026
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
Der Innenminister
zugleich für
die Justizministerin
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Minister
für Bauen und Verkehr
für den Finanzminister
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration
zugleich für
die Ministerin für Schule und Weiterbildung