Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgKWahlV · GVBl.II/23, [Nr. 60]
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
108 Normen · Ausgangsfassung vom 13.09.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- § 1 Übertragung der Aufgabe der Berufung der Wahlleitung
- § 2 Wahlleitung
- § 3 Bildung der Wahlausschüsse
- § 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
- § 5 Wahlvorstand, Auszählungsvorstand
- § 6 Beweglicher Wahlvorstand
- § 7 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
- § 8 Wahlkreise
- § 9 Allgemeine Wahlbezirke
- § 10 Sonderwahlbezirke
- § 11 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke
- § 12 Wahllokale
- § 13 Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses, Datenschutz
- § 14 Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis, Datenschutz
- § 15 Verfahren für die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf Antrag
- § 16 Mitteilungspflicht der Melde- und Wahlbehörden
- § 17 Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen
- § 18 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 19 Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 20 Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis und Beschwerde
- § 21 Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
- § 22 Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses
- § 23 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 24 Zuständige Behörde, Gestaltung des Wahlscheins, Datenschutz
- § 25 Wahlscheinanträge
- § 26 Erteilung von Wahlscheinen
- § 27 Wahlscheinverzeichnisse
- § 28 Wahlscheine für bestimmte Personengruppen
- § 29 Vermerk im Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 30 Einspruch gegen die Versagung eines Wahlscheins
- § 31 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 32 Inhalt der Wahlvorschläge zur Wahl der Vertretung oder des Ortsbeirats, Datenschutz
- § 33 Inhalt der Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder zur Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers
- § 34 Wahlanzeige
- § 35 Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen
- § 36 Rücktritt von Bewerbenden
- § 37 Vorprüfung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung
- § 38 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 39 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
- § 40 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 41 Stimmzettel und Briefwahlunterlagen
- § 42 Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde
- § 43 Wahlzeit
- § 44 Ausstattung des Wahlvorstands
- § 45 Wahlkabinen
- § 46 Wahlurnen
- § 47 Wahltisch
- § 48 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 49 Öffentlichkeit der Wahl
- § 50 Ordnung im Wahllokal
- § 51 Wahlfrieden
- § 52 Stimmabgabe
- § 53 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
- § 54 Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 55 Schluss der Wahlhandlung
- § 56 Wahl in Sonderwahlbezirken
- § 57 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- und Pflegeheimen
- § 58 Stimmabgabe in Klöstern
- § 59 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
- § 60 Briefwahl
- § 61 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 62 Zählung der wählenden Personen
- § 63 Zählung der Stimmen
- § 64 Ungültige Stimmabgabe, Auslegungsregeln
- § 65 Zähllisten
- § 66 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 67 Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks
- § 68 Gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 69 Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses
- § 70 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 71 Wahlniederschrift
- § 72 Übergabe und Verwahrung von Wahlunterlagen
- § 73 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Vertretung oder des Ortsbeirates in den Wahlkreisen und im Wahlgebiet
- § 74 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers im Wahlgebiet
- § 75 Überprüfung der Wahl durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter
- § 76 Nachwahl
- § 77 Wiederholungswahl
- § 78 Nachholungswahl
- § 79 Einzelne Neuwahl
- § 80 Berufung von Ersatzpersonen
- § 81 Ausscheiden von Ersatzpersonen
- § 82 Kreisfreie Städte
- § 83 Bekanntmachungen
- § 84 Sorbische/wendische Sprache
- § 85 Zustellungen
- § 86 Beschaffung von Stimmzetteln, Umschlägen für die Briefwahl sowie Vordrucken
- § 87 Hilfskräfte
- § 88 Wahlstatistische Auszählungen
- § 89 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 90 Vernichtung von Wahlunterlagen
- § 91 Erstattung von Wahlkosten
- § 92 Mitwirkung des Landeswahlausschusses
- § 93 Vordruckmuster
- § 94 Ergänzende Vorschriften bei Gebietsänderungen
- § 95 Grundsatz
- § 96 Wahlbezirke
- § 97 Wahlräume (Wahllokale)
- § 98 Wahlorgane
- § 99 Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 100 Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheinanträge, Wahlscheine
- § 101 Stimmzettel, Wahlurnen
- § 102 Stimmabgabe im Wahllokal
- § 103 Wahlumschläge für die Briefwahl
- § 104 Bekanntmachungen
- § 105 Ermittlung der Wahlergebnisse
- § 106 Unmittelbare Wahl und Abwahl der Landrätin oder des Landrates
- § 107 Übergangsvorschrift
- § 108 Inkrafttreten, Außerkrafttreten