Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgKWahlV · GVBl.II/23, [Nr. 60]

Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

108 Normen · Ausgangsfassung vom 13.09.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Übertragung der Aufgabe der Berufung der Wahlleitung
  2. § 2 Wahlleitung
  3. § 3 Bildung der Wahlausschüsse
  4. § 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
  5. § 5 Wahlvorstand, Auszählungsvorstand
  6. § 6 Beweglicher Wahlvorstand
  7. § 7 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
  8. § 8 Wahlkreise
  9. § 9 Allgemeine Wahlbezirke
  10. § 10 Sonderwahlbezirke
  11. § 11 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke
  12. § 12 Wahllokale
  13. § 13 Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses, Datenschutz
  14. § 14 Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis, Datenschutz
  15. § 15 Verfahren für die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf Antrag
  16. § 16 Mitteilungspflicht der Melde- und Wahlbehörden
  17. § 17 Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen
  18. § 18 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  19. § 19 Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis
  20. § 20 Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis und Beschwerde
  21. § 21 Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
  22. § 22 Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses
  23. § 23 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
  24. § 24 Zuständige Behörde, Gestaltung des Wahlscheins, Datenschutz
  25. § 25 Wahlscheinanträge
  26. § 26 Erteilung von Wahlscheinen
  27. § 27 Wahlscheinverzeichnisse
  28. § 28 Wahlscheine für bestimmte Personengruppen
  29. § 29 Vermerk im Wahlberechtigtenverzeichnis
  30. § 30 Einspruch gegen die Versagung eines Wahlscheins
  31. § 31 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  32. § 32 Inhalt der Wahlvorschläge zur Wahl der Vertretung oder des Ortsbeirats, Datenschutz
  33. § 33 Inhalt der Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder zur Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers
  34. § 34 Wahlanzeige
  35. § 35 Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen
  36. § 36 Rücktritt von Bewerbenden
  37. § 37 Vorprüfung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung
  38. § 38 Zulassung der Wahlvorschläge
  39. § 39 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
  40. § 40 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  41. § 41 Stimmzettel und Briefwahlunterlagen
  42. § 42 Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde
  43. § 43 Wahlzeit
  44. § 44 Ausstattung des Wahlvorstands
  45. § 45 Wahlkabinen
  46. § 46 Wahlurnen
  47. § 47 Wahltisch
  48. § 48 Eröffnung der Wahlhandlung
  49. § 49 Öffentlichkeit der Wahl
  50. § 50 Ordnung im Wahllokal
  51. § 51 Wahlfrieden
  52. § 52 Stimmabgabe
  53. § 53 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
  54. § 54 Stimmabgabe mit Wahlschein
  55. § 55 Schluss der Wahlhandlung
  56. § 56 Wahl in Sonderwahlbezirken
  57. § 57 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- und Pflegeheimen
  58. § 58 Stimmabgabe in Klöstern
  59. § 59 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
  60. § 60 Briefwahl
  61. § 61 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  62. § 62 Zählung der wählenden Personen
  63. § 63 Zählung der Stimmen
  64. § 64 Ungültige Stimmabgabe, Auslegungsregeln
  65. § 65 Zähllisten
  66. § 66 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Feststellung des Briefwahlergebnisses
  67. § 67 Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks
  68. § 68 Gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses
  69. § 69 Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses
  70. § 70 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
  71. § 71 Wahlniederschrift
  72. § 72 Übergabe und Verwahrung von Wahlunterlagen
  73. § 73 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Vertretung oder des Ortsbeirates in den Wahlkreisen und im Wahlgebiet
  74. § 74 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers im Wahlgebiet
  75. § 75 Überprüfung der Wahl durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter
  76. § 76 Nachwahl
  77. § 77 Wiederholungswahl
  78. § 78 Nachholungswahl
  79. § 79 Einzelne Neuwahl
  80. § 80 Berufung von Ersatzpersonen
  81. § 81 Ausscheiden von Ersatzpersonen
  82. § 82 Kreisfreie Städte
  83. § 83 Bekanntmachungen
  84. § 84 Sorbische/wendische Sprache
  85. § 85 Zustellungen
  86. § 86 Beschaffung von Stimmzetteln, Umschlägen für die Briefwahl sowie Vordrucken
  87. § 87 Hilfskräfte
  88. § 88 Wahlstatistische Auszählungen
  89. § 89 Sicherung der Wahlunterlagen
  90. § 90 Vernichtung von Wahlunterlagen
  91. § 91 Erstattung von Wahlkosten
  92. § 92 Mitwirkung des Landeswahlausschusses
  93. § 93 Vordruckmuster
  94. § 94 Ergänzende Vorschriften bei Gebietsänderungen
  95. § 95 Grundsatz
  96. § 96 Wahlbezirke
  97. § 97 Wahlräume (Wahllokale)
  98. § 98 Wahlorgane
  99. § 99 Wahlberechtigtenverzeichnis
  100. § 100 Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheinanträge, Wahlscheine
  101. § 101 Stimmzettel, Wahlurnen
  102. § 102 Stimmabgabe im Wahllokal
  103. § 103 Wahlumschläge für die Briefwahl
  104. § 104 Bekanntmachungen
  105. § 105 Ermittlung der Wahlergebnisse
  106. § 106 Unmittelbare Wahl und Abwahl der Landrätin oder des Landrates
  107. § 107 Übergangsvorschrift
  108. § 108 Inkrafttreten, Außerkrafttreten